wo die Fede ertheilet wordm / entweder beständig won- Hafft sey / und sich beständig / oder zum wenigsten über vierzig Tag/ daselbsten auffgehaltenhabe:

v 11. Den Ott / wohin die mehrgedachte Person zureysen vorhabensist:

V u J. Die Benennung der beit an Jahr/Monat und Tag/ auff welche die Fede ertheilt worden:

ix. DieBesiglung und Bekräftigung mit eines jeden Otts Obttgkeit- 8 snirät-§antzley-Ampts-oder Gerichts-Insigel: Und werden privardukicriprioner «nd Sigel nicht angenommen.

Eine beständige und tüchtige Fede/ oder Ge-

sundheits-Brieff aufWaaren/föllinhalren:

I. DieBenennung der Obrigkeit/ -an, rät und der­gleichen/ wie bey der Fede über die Personen in Num. ermeldt.

l I. Eine öffentliche Bekantnuß/ daß in solcher Stadt oder Ort keine ansteckende Kranckhett rc.seye / wie bey derFede über Personen/ Num.r. erwehner:

l l i.Den Namen der Prrson/welche die Güter/oder Waaren/zu versenden willens :

i V. Die Güter undWaaren/welche versendet werden sollen. Iiem/wie viel es Stück/Pack/ Ballen oder der- gleichen seyn mögen:

V. DenOtt/wo solche anfänglich fLbncirr, und ge- arbeitet/odererngekaufftworden:

V >. Die Feit/wielang sie an dem Ort/ von welchem

siekommen/gelegem VttDe