wodieFedeertheiletworden/entwederbestandigwon- Hafftsty/und sich beständig/oder zum wenigsten über
v i i. Den Ort / wohin die mehrgedachte Person zu reysen Vorhabens ist:
v ui. Die Benennung der Zeit anIahr/Monat
und Tag/ auff welche die Fede ertheilt worden:
I X. Die Besiglungund Bekräfftigung mit eines jeden Orts Obrigkeit-b-mirät-Kantzley-Ampts-oder Gerichts-Insigel: Und werden privär-bublcripcionsr und Sigel nicht angenommen.
Eine bcständlge und tüchtige Fede/ odcrGe^ siundheits-BrieffaufWaaren/föllinhaltm:
I. DieBenenmmg derObrigkeit/banirät und dergleichen/ wie bey derFede über die Personen inNum. >. ermeldt.
I I. Eine öffentliche Bekanmuß/ daß in solcher Stadt
oder Ort kerne ansteckende Kranckheu rc. stye / wie bey -erFedeüber Personen/ Num.r. erwehnet:
II i. Den Namen der Person/welche die Güter/oder Waaren /zu versenden willens:
i V. Die Güter undWaaren/welche verstndet werden sollen. Item/wie viel es Stück/Pack/Ballenoderder- gleichenseyn mögen:
V. Den Ort/wo solche anfanglichkabricirc, und gearbeitet/ odereingekaufft worden:
v«, Die deü/wie lang sie an dem Ort / von «lchem siekommm/gelegenr V il.De