allwodie Jede ertheilet worden / entweder beständig wohnhaffk sey/nndsich beständig/ oder zumwenigsten über viertzigTag/daselbstenauffgehalten habe.
VH. Den Ort/wohin die mehr gedachte Person zn reisenvorhabensist.
VIII. DieBeuennung der Jeit an Jahr/Monat und Tag/auff welche die Fede ertheilt wordm.
IX. Die Besieglung undBekräfftigungmit eines jeden Orts Obrigkeit-5M,'rät-Kantzley-Ambts-oder Gerichts-Fnfigel: Und werden Privat- Subfcriptiones «nd Siegel nicht angenommen.
Eine beständige und tüchtige Fede/ oder Ge-
sundhetts-Brieff aufWaaren/sollinhalten:
L DieBenennung der Obrigkeit / Sanität und dergleichen/wie bey derFede über die Personen in Mm. i. ermeldt.
II Eine'offentlicheBekantnuß/daß insolcherStadt oderOrtkeine ansteckende Kranckheitrc.sey / wie bey der Fede überPersonen/Mm. 2 . erwehnet.
III. DenMmenderPerfon/ welche dieGüter/ oder Waaren/zuverftnden willens.
IV. Die Güter und Waarm^wetche versendet werden sollen.Fttm/wie vieles Stück/Pack/ Ballen oder dergleichenseyn mögen.
V. Den Ort/wo solche anfänglich fabricirt/und ge- arbeitet/odereingekaufftworden.
VI. Diedeit/wielangsteandemOrt/vonwelchem
sie kommen/gelrgen. VII. Den