allwodie Jede ertheilet worden / entweder beständig wohnhaffk sey/nndsich beständig/ oder zumwenigsten über viertzigTag/daselbstenauffgehalten habe.

VH. Den Ort/wohin die mehr gedachte Person zn reisenvorhabensist.

VIII. DieBeuennung der Jeit an Jahr/Monat und Tag/auff welche die Fede ertheilt wordm.

IX. Die Besieglung undBekräfftigungmit eines jeden Orts Obrigkeit-5M,'rät-Kantzley-Ambts-oder Gerichts-Fnfigel: Und werden Privat- Subfcriptiones «nd Siegel nicht angenommen.

Eine beständige und tüchtige Fede/ oder Ge-

sundhetts-Brieff aufWaaren/sollinhalten:

L DieBenennung der Obrigkeit / Sanität und der­gleichen/wie bey derFede über die Personen in Mm. i. ermeldt.

II Eine'offentlicheBekantnuß/daß insolcherStadt oderOrtkeine ansteckende Kranckheitrc.sey / wie bey der Fede überPersonen/Mm. 2 . erwehnet.

III. DenMmenderPerfon/ welche dieGüter/ oder Waaren/zuverftnden willens.

IV. Die Güter und Waarm^wetche versendet wer­den sollen.Fttm/wie vieles Stück/Pack/ Ballen oder dergleichenseyn mögen.

V. Den Ort/wo solche anfänglich fabricirt/und ge- arbeitet/odereingekaufftworden.

VI. Diedeit/wielangsteandemOrt/vonwelchem

sie kommen/gelrgen. VII. Den