Dwchlen Mn Noch - Nlcr und Wochweiser Magistrat dtestr des Heil.

Reichs Stadt Franckfurth der zuversichtlichen Hoffnung gelcbct / es würde dmcn

bisherigen zu Festhaltung der durch den Druck bekandt aemaWen Apothecker - Ordnung vom BW. Officio ^ Sanitatis gethanen Verfügungen/ sonderlich wegen Verfertig und Verkauffung des n^eriacs und der so ge- nanndten Franckstlrther Pillen / auZ Püluiae Angdic« d. Le^erigenandt/ schuldige Folge geleistet worden seyn; so hat derselbe jedoZ mit grossem Mißfallen vernehmen müssen / daß hingegen noZ viele Unordnungen einreiffen wollen / und da- hero einer ohnumbgängliZen Noihdursst eraZtet/ solZem naEdrücklich zu fteuren und ein vor allemahl abzuhelffen / mW

Ihro Kayserl. Maiestat gegen außwattige pr^pariruna derselben Allergnadlgst privilegiret lind. Endlich sollen auch die Materiaiiftm / (lauth Tit. 4. der lax -Ordnung von denen iVlareriaiiffin) ausser denen ihnen unter gewissen Con- ditionctt zu verlausten erlaubten Öompoliti8 Medicamenti8, als da sind Theriac., Mithridat, Confectio Alkermes

und Franckstlrther Pillen/ keine andere 0ompoffia,wie die auch Nahmen haben mögen/ führen oder verlausten / sondern sich dergleichen allerdings enthalten; alles bey ohnausbleiblicher Confifcation und noch weiterer empfindlicher Bestraf­fung/ wofür sich ein jeder zu hüten wissen wird.

Donnerstags den 10. iulü 1711.

eschloffen bey Mach /