Wrkläruiig

Der

crrnPkhischen

Hrüöer,

Welche sich sowohl

ausser Zsselstein als zu Amsterdam befinde«,

Zu ihrer eigenen Verantwortung,

Und zu deutlicher Nachricht von ihrer Meynung in Ansehung einiger Lehr-Puncte, so von ihnen ausgebreitet worden,

Von ihnen selbst avfgesttzee,

Nebst beygefügter Approbation

Des Herrn Grafen von

»tnzcndorffu.Dottcndorff,

Der Böhmischen und Mährischen Brüder H-chrvurdlgen Bischoffs/

Wie auch

Eben desselben Schreiben/

Nebst demBerichtderAbgeordnekenvonGeorgien

an denErtz-Bifchoff von Canterbury wegen der Kirche der Mährischen Brüder,

Und

Einem Glöck-wvnsih des Errz-Bischoffs an dm Herrn Grafen.

Aus dem Holländischen übersetzt.

ANNQ M DCG XXXIX,