Wrkläruiig
Der
crrnPkhischen
Hrüöer,
Welche sich sowohl
ausser Zsselstein als zu Amsterdam befinde«,
Zu ihrer eigenen Verantwortung,
Und zu deutlicher Nachricht von ihrer Meynung in Ansehung einiger Lehr-Puncte, so von ihnen ausgebreitet worden,
Von ihnen selbst avfgesttzee,
Nebst beygefügter Approbation
Des Herrn Grafen von
»tnzcndorffu.Dottcndorff,
Der Böhmischen und Mährischen Brüder H-chrvurdlgen Bischoffs/
Wie auch
Eben desselben Schreiben/
Nebst demBerichtderAbgeordnekenvonGeorgien
an denErtz-Bifchoff von Canterbury wegen der Kirche der Mährischen Brüder,
Und
Einem Glöck-wvnsih des Errz-Bischoffs an dm Herrn Grafen.
Aus dem Holländischen übersetzt.
ANNQ M DCG XXXIX,