-) Die Agricaäa habe in seiner Gegenwart seiner Frau ,) gedrohet, daß sieihrzeugen solle rc.

Vid. blg b, fol. 6. b.

Wodurch denn die Agricola, wenn sie auchldiest Zeugin zu einem wah­ren Zeugnüß iubörnittt hätte- des Criminis falb sich schuldig gemachen

per ea, quas habet Lauterbach Colleg. Theör. Pract tit. ad U Gornel. de fallis. § 8.

B.) tBegen des denunciittftl Comp1ot£ des Bredekaw mit der Agricola Wider den Herrn 8enatorem 8enLkenherg folgende Umstände in Actis Vorkommen , i.) daß beede bereits ehedem, da sie noch im bLuckeuherAischen Haus neben einander in Diensten gestanden , einen sehr familiairen Umgang gepsiogen , wovon a.) nicht nur in generalibus obgedachter Waguerin Aussage zeuget, wenn sie deponirt:

Daß der Schreiber LreäeKa>v zum östern in der AAricoln Kammer des Abends aus-und cmge- gangen rc. ^

Vid» 1 1*| b, fol. 4, b.

sondern auch b.) noch weiters in fpedalibus des- in perpetoam rei me* moriam zu Grünstadt vor Hochgräfl. Leiningm - WcsterburgischtN Canzley angestellte Zeugen-Verhör Kuudschajst ertheilct, als worüi- nen e.'.rhalten:

,, Daß diese Zeugen indem 8enckenbergifchtn Haus tN dttz

Gesind-Stube emes grossen Gelächters von Kützlen und beständige» Bewegungen, und Platz- Verandernngen innen worden, hätten auch unter andern unzimlichen Ausdrückungen, besonders diese Worte der Köchin gehöret: Wenn er sich ein andermal nicht besser, als jetzt, in Acht nimmt, so kan ich brav ein Kind krigen; worauf der Schreiber geantwortet : Hör sie, Katharingen, wenn sie ein Kind krigt, so muß doch ein anderer den Namen haben, und sie hat keine Schand und keinen Schaden davon rc

Vid.

2 .) daß strners beede venunciaten, nachdem sie aus dem8enekenbergi^ scheu Haus und Dienst gekommen, bey der Charmancm und Seitzin,