werdejh. Ob mir dann auch in einigen Apotheken Materialia , es wären Simplicia oder Composita, fürkämen , die Vorlagen, untrüglich und die Kranken darinnen nicht versorgt wären , oder sonst befände, dass es mit dem conficiren und präparieren, oder anderen, unordentlich und nicht wie sichs gebühret, zuginge, so soll ich gütlich und mit Bescheidenheit darin reden, solches zu wanieln und zu bessern, oder da es von nöthen, mit Hülfe derjenigen, so von Ew.Hoch8dl.Rath zu den Visitationen bey deren Apothekern verordnet, solches denen Herren Bürgermeistern Anzeigen und ob ich von Ew.HochEdl. Raths wegen ersucht würde, mit denen verordneten Rathsfreunden die Apotheker zu visitlren , dessen soll und will ich mich nicht weigern und was also darinnen untauglich erkannt oder befunden wird, es seyen Simplicia oder Composita, dasselbe abschaffen und verrichten, damit die Patienten desto besser versehen und durch untüchtige Arzneyen nicht ver - wahrloset werden.
Ferner, da in zu tragenden Fällen mit der Jnspection, Besichtigung auch respect Secir- und-Eroffnung eines Verwnndeten oder Entleibten aufgetragen wird^ will ith solche, tragenden Amtshalber, nicht allein gern und willig übernehmen, sondern auch die mir committlrte Besich- zig- und Eröffnung thunlich verrichten und alle des Patienten oder Entleibten empfangenen Wunden, Schläge und Auswürfe, wie ich davon jedes finde, und nach meinem besten Wissen und Verstand Seaen- dum Artis medica prinzipia ermessen werden, mit fleiss machen und sodann bisherige Arten geziemende Relation davon erstatten.
Was ich nun von denen Kranken und Patienten, so meiner Hülfe bedür- tfen und mich darum ersuahen werden, vor einen Belohnung gewärtig n* seyn soll, in solchen , wie auch in allen anderen Fällen, will ich mich vieledl.Eines HochEdl. Raths verordneten Medicorum, letzteren publlcierte Tax-Ordnung gehorsamlich unt rgeben, vermog davon an dene Patienten mit der Zahlung mich vergnügen und derselben mich allerdings gemäss verhalten, ausgeschieden in Sterbens!äuffen uni bey frembden vornehm Patienten soll ich an jetzt gemeldeter Tax-Ordnung nicht verbunden seyn, auch sonsten alles und jedes thun und lassen, wag einem treuen Medico zu tun und zu lassen gebühret und zusteht; alles treulich und sonder Gefährde.
Alle und jede vorgeschriebenen Punkte und Articel , soviel dieselben mich antreffen, habe ich, Johann Christian Sanckemberg obgemeldet und gesprochen, auch einen leybl. Eidt zu Gott dem All - mächtigen geschworen, demselben also stät fest und unverbrüchlich zu leben und nachzukommen, auch darüber nichts vorzunehmen, noch zu handeln in keiner Weise . Uns dessen zu Urkund habe ich mein gewöhnliches Petschaft zu Ende dieses aufgedrückt und mich eigenhändig unterschrieben. Dat. Frankfurth am Mayn den 24sten November 1744 L.S. gez. Johan^ Christian Senckenb-rg
Med Dr.