Vierte Beilage zu M 75. Timstag, dm 23. Zunt 1840.

Beka n ntmach ungen.

Bekanntmachu

die vierte Säcularfeier der Erfindung der

betreffend.

Die Festordnnngs-Commission der 4. Secnlar-Feier der Erfindung der Buchdruckerknnst hat den 18. d. Mts. unter zu Grundlegung des früher publicirten Festprogramms die ausführlicheren Bestimmungen und Anordnungen veröffentlicht, unter welchen diese Feier den 24. und 25. die- fes Monats begangen werden soll.

Ist es zwar keine der leichtesten Aufgaben, Feste dieser Art Lu ihren mannichfachen Beziehungen und Ausdehnungen so anzuordnen und ansznsühren, daß alle und jede vorher getroffene Bestimmung sich ganz entsprechend erledigt, jo sind Ausführungen solcher festlichen Anordnungen aber in Frankfurt tim t so weniger schwierig, als die Ordner solcher Feste in jedem der hiesigen Bürger und Einwohner ohne besondere Aufforderung eine kräftige Mithülfe finden, Ordnung und würdige Begehung der angeordneten Feier mit einander zu verschwistern.

Sowohl die Würde des Gegenstandes, als auch andere Rücksichten machten es unumgänglich notbwendig, einen Theil des Roßmarkts als Ort der Feier der freien Benutzung des verehrten Publikums zu ent­ziehen, indem nicht allein das daselbst äusgeführte Monument es erforder­lich machte, eine entsprechende Umgebung damit zu verbinden, sondern dies­seitiger Commission eine heilige Pflicht seyn mußte, den bei dem Festzuge der Feier mitwirkenden Tausend Kindern unserer Mitbürger solche Plätze und Sitze einrichteu zu lassen, welche im voraus die beruhigende Gewißheit ergaben, daß solche mit ihren Lehrern und Lehrerinnen ohne die geringste Befürchtung irgend einer Störung oder Belästigung der ganzen F'eier auf dem Roßmarkr mitwirkend beiwohnen konnten.

Liegt es zwar außer den Gränzcn der Möglichkeit, allen Wünschen zu entsprechen, so glaubt die Festordnungs-Commission doch nicht die Beschei­denheit zu verletzen, sich versichert halten zu dürfen, alles anfgeboten, und solche Anordnungen getroffen zu haben, welche erwarten lassen, daß dieses Fest aus eine würdige Weise in unserer freien Stadt begangen werd?, zu­mal jeder hiesige Burger imb Einwohner gewiß mit Freude Mitwirken und alles aufbieten wird, daß sowohl während des Festznges, als auch während der Feier aus dem Roßmarkt Ordnung und stilles verhalten erzielt und störendes Gedränge vermieden wird.

Frankftirt a. M., den 22. Juni 1840.

Die Festordnungs-Commission.

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Bu^druckerkunst