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Rechnungsfiihrer.

§. 18. Der Rechnungsführer besorgt die Geldangelegenhei der Gesellschaft unter der Controle des Präsidenten oder des I ihm bestimmten Vicepräsidenten.

Gesellschaftsjahr.

§. 19. Das Gesellschaftsjahr beginnt mit 1. Jänner. Die W, müssen vor Ablauf des Gesellschaftsjahres vollzogen sein. *

'§. 20. Jährlich am 9. April, als am Stiftungstage, findet ausserordentliche Plenarversammlung statt, in welcher die Din den Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Jahres vorzulegen hat, .ärfferfck

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Siegel der Gesellschaft

§. 21. Die Gesellschaft führt ein Siegel mit der Aufechi K. k. Zoologisch-botanische Gesellschaft in Wien.

Abänderung der Statuten.

§. 22. Zur Abänderung der Statuten sind zwei Drittheile

Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Darauf zielea^wseipi.

Anträge sind schriftlich und motivirt der Direction zu übergeh**»*«**«

und in der nächsten Versammlung den anwesenden Mitgliedern o

Debatte bekannt zu machen. Entscheiden sich zwei Drittheile de!

selben für die Dringlichkeit der Statutenabänderung, so ist ^

gestellte Antrag dem Ausschüsse zur Vorberathung zuzuweis®)

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welcher sein Gutachten der nächsten Plenarversammlung zur fassung vorzulegen hat, und sind solche Abänderungen zur GiltifW««'

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Auflösung der Gesellschaft

sind Hroi \r ® esc klussfassung über die Auflösung der Gesellst S 24 le J? hei e der Stimmen sämmtlicher Mitglieder erforderlich.

wi^hafUichlA"^ 8 . der Gesellschaft Soll deren Vermögenei»»»

Sammlungen erhalten r^V kai efstaate zugewendet werden- ta Museum. ur ewi « e ^ e ^ en die Widmung zu einem National-

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Wien, im Jab

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Druck von Carl Ucberreuter in Wien.