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"Wien, Stadt Nr. 30.
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folgt-
P. T.
Die ausserordentliche Höhe, welche die Portoauslagen im Verkehr der Gesellschaftsleitung mit den P. T. Mitgliedern erreicht haben, macht die grösste Sparsamkeit zur dringenden Pflicht.
Nach dem Administrations-Regulativ haben die Mitglieder alle Portoauslagen zu tragen. Es wird sonach iin Einklänge hiemit Folgendes festgesetzt:
Es findet von Seite der Gesellschaftsleitung nur in den unerlässlichsten Fällen eine briefliche Mittheilung an die Mitglieder statt.
Es wolle jedes Mitglied, welches sich brieflich an die Gesellschaftsleitung wendet und eine Rückantwort erwartet, eine entsprechende Briefmarke seinem Briefe zur Frankatur der Beantwortung beischliessen.
Alle übrigen Mittheilungen, sowie gedruckte Curanden, welche nicht mit, Kreuzband versendet werden müssen, werden möglichst gelegentlich den an die Mitglieder auszufolgenden Verhandlungen beigegeben.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Brief- und Fahrpostsendungen sind von den Aufgebern zu frankiren.
Alle von der Gesellschaft an die Mitglieder gerichteten Frachtsendungen werden mit Porto zugewiesen.
• Den Beträgen, welche die Gesellschaftsleitung von den Mitgliedern mittelst Postnachnahme einhebt,
wird, da dieselben bei der Aufgabe frankirt werden müssen, die entsprechende Auslage für Frankatui , Piovision, Recepisse zugeschlagen.
Georg Ritter von Frauenfeld,
Secretär.
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