K.K. zoologisch-botanische

iesellsdjaft.

WiP«, Stadt Nr. 30.

Zur Nachricht für die P. T. Mitglieder.

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Die Mitglieder des Inlandes sind zu dem Jahresbeitrag von 4 fl. öst. W. verpflichtet. Derselbe ist statutengemäss im ersten Vierteljahre jedes Jahres an das Secretariat einzusenden. Die bis zu dieser Zeit nicht eingezahlten Beträge werden mittelst Postnachnahme eingehoben. Die dadurch entstehenden Auslagen sind wie alle Auslagen von den Mitgliedern zu tragen:

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-Tür die Ausfertigung des Aufnahmsschreibens ist 1 fl, öst. W. zu entrichten.

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(siehe Anhang A.)

A.)

Die Zurückweisung dieser Zahlungseinforderung wird als Austritt betrachtet.

Für den eingezahlten Beitrag erhält jedes Mitglied den von der Gesellschaft herausgegebenen Band des betreffenden Jahres (siehe Anhang B.)

Die Zusendung erfolgt in der Regel durch die Post nach Schluss des ganzen Bandes im Monate Jänner.

Wer die Schriften heftweise wünscht, hat diess ausdrücklich dem Secretariate anzuzeigen.

Die Schriften Werden nur nach dem eingezahlten Beitrag ausgefolgt. o-o

Die Mitglieder des Auslandes sind nicht zur Zahlung des Jahrsbeitrages verpflichtet. Sie

geniessen jedoch das Vorrecht, jeden Band der Schriften, die im Buchhandel einen viel höheren Pi eis haben, tür den einfachen Jahresbeitrag durch das Secretariat beziehen zu können.

Die von so vielen Mitgliedern an die Gesellschaft gütigst eingezahlten höheren Jahresbeiträge werden von 5 fl. aufwärts in den Sitzungsberichten des nämlichen Jahrganges am Ende des 2., 3. un

4. Quartals veröffentlicht. Jeder in diesem Verzeichniss irrig oder gar nicht vorkommende solche Betrag wolle

gefälligst dem Secretariate angezeigt werden. t

Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, ihre genaue Adresse, Character etc., sowie Irrthümer im Mitglieder-Verzeichnisse dem Secretariate gütigst mitzutheilen , überhaupt aber bei allenfalls vor- kommenden Verstössen sich um Aufklärung an dasselbe unmittelbar zu wenden, da die

Gesellschaft stets den Wünschen der Mitgliedern entgegen zu kommen bereit ist.

Von den Mitgliedern in Wien, welche im ersten Quartale ihren Betrag nieht einbezahlt haben, wird dieser im 2 . und 3. durch den Aratsdiener der Gesellschaft eingehoben. Die auch alsdann noch ansstehenden Beträge werden durch Postnachnahme vor Ende des Jahres znr E.n- zahlnng gebracht, da die Beehnungsrichtigkeit und die Oekonom.e m der Drackanflage der Schriften und der Gebarung der Verwaltung diess unerlässlich notlng macht. Es wird dll >er jedes Mitglied gebeten, dem Amtsdiener zu bestätigen, dass er sich znr Einkass.rung vorgestellt habe.

Georg Ritter von Frauenfeld

Secretar.