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An die verehrlichen P. T. Mitglieder!
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Mit dem Eintritte des Termines der Einzahlung des Jahresbeitrages der P. T. Mitglieder der k. k. zoologisch- botanischen Gesellschaft werden diese geziemend ersucht, sowohl den Betrag für das eintretende Jahr, als auch noch allenfalls ausstehende Beträge gütigst unverweilt berichtigen zu wollen.
Die P. T. Mitglieder in Wien, bei denen die Einkassirung durch den Amtsdiener der Gesellschaft stattfindet, oder welche den Beitrag im Gesellschaftslokale persönlich erlegen oder berichtigen lassen, werden
im Interesse der Ordnung und zur Hintanhaltung jeder Unzukömmlichkeit dringend gebeten, den in Ihrem Beisein erst nach Erlag des Betrages aus dem Hauptbuche auszuschneidenden Abschnitt entgegenzunehmen, und den Betrag in keiner andern Weise zu erfolgen.
Für die mittelst Post einlangenden Beträge' wird der Abschnitt bei der Verbuchung dem Hauptbuche entnommen, und den Betreffenden gelegentlich oder nach Wunsch im Postwege unfrankirt zugemittelt. Der Erlag des Jahresbeitrages hat im ersten Quartal des betreffenden Jahres stattzufinden.
Da die Schriften nur nach erlegtem Jahresbeitrag ausgefolgt werden, so bezeichnet die Febermittlung des Bandes, nach dessen mit Schluss des Jahres erfolgtem Erscheinen die Löschung der Forderung für das übereinstimmende Jahr, wenn nicht eine besondere Bemerkung das Gegentheil darthut.
Schliesslich wird gebeten, dem Secretariate gefälligst genau Charakter und Adressen der P. T. Mitglieder bekannt zu geben, um darnach das jährlich aufgelegte Verzeichniss berichtigen und Mittheilungen
an die verehrten Herren bewerkstelligen zu können.
Ebenso bittet man, -allfällige Defecte der Schriften gütigst zu verlangen, oder irgend sonstige Wünsche oder Bemerkungen mitzutheilen, um alsogleich alles begleichen und anordnen zu können.
Georg Ritter von Frauenfeld,
Secretär.
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