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Gipfel deutsch er Eichbäume, — wollen dies nicht unsre Gesetze seyn? — oder auf die hohen Wartthürme alter Raubschloffcr, und krächzt, daß man es von Wien bis Frankfurt hört: „Wer kauft Perlen, Percen, wottwohlsril?" —
Endlich, liebes Publicum, hast du schon gehört, daß ein Privilegium nichts gilt? Daß ein solcher Talisman gegen den Nachdruck gerad? an dem Orte, wo es, und von dem, gegen welchen es hauptsächlich gegeben ward, zuer-ft verletzt wurde? — „Cre- dat, wirst Du tagen, Ililla6U8 Apella! Dann müßte der besorgte Verleger ?a, wenn das sich ss vcrhrelre, ein zweites Privilegium zum Schutze des ersten, und ein drittes zum Schutze des zweiten erkaufen, und so lange fort, ein viertes, fünftes«, s. w., bis er den rechten Talisman fände!" —
„Doch, wozu dies Alles, verlautet eine Stimme aus den Pan- decten? Ist es doch noch' nicht erwiesen, daß der Büchernachdruck ein Raub ,ey!"
Aber, liebes Publicum, waS heißt denn das alte Wort: Verlagsrecht? Was heißt Buchhandel? — Recht ist ja etwas, das kein Dritter arrrasten darf. Handel ist ja ein ehrliches Geiverbe! Gilt allein für den Verleger im deutschen Buchhandel -asWort Recht nichts? Ist deutscherBuchhandel kein kaufmännisches, d, h. rechtliches — vor Eingriffen fremder Finger und Krallen gesetzlich geschütztes — Gewerbe? Dann müßte man statt Wer-» lags recht richtiger sagen Verlags tust, und statt Buchhandel,