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Gipfel deutsch er Eichbäume, wollen dies nicht unsre Gesetze seyn? oder auf die hohen Wartthürme alter Raubschloffcr, und krächzt, daß man es von Wien bis Frankfurt hört:Wer kauft Perlen, Percen, wottwohlsril?"

Endlich, liebes Publicum, hast du schon gehört, daß ein Pri­vilegium nichts gilt? Daß ein solcher Talisman gegen den Nach­druck gerad? an dem Orte, wo es, und von dem, gegen welchen es hauptsächlich gegeben ward, zuer-ft verletzt wurde?Cre- dat, wirst Du tagen, Ililla6U8 Apella! Dann müßte der besorgte Verleger ?a, wenn das sich ss vcrhrelre, ein zweites Privilegium zum Schutze des ersten, und ein drittes zum Schutze des zwei­ten erkaufen, und so lange fort, ein viertes, fünftes«, s. w., bis er den rechten Talisman fände!"

Doch, wozu dies Alles, verlautet eine Stimme aus den Pan- decten? Ist es doch noch' nicht erwiesen, daß der Büchernachdruck ein Raub ,ey!"

Aber, liebes Publicum, waS heißt denn das alte Wort: Ver­lagsrecht? Was heißt Buchhandel? Recht ist ja etwas, das kein Dritter arrrasten darf. Handel ist ja ein ehrliches Geiverbe! Gilt allein für den Verleger im deutschen Buchhandel -asWort Recht nichts? Ist deutscherBuchhandel kein kaufmänni­sches, d, h. rechtliches vor Eingriffen fremder Finger und Kral­len gesetzlich geschütztes Gewerbe? Dann müßte man statt Wer-» lags recht richtiger sagen Verlags tust, und statt Buchhandel,