les, linkes , vorderes, hinteres, inneres, äußeres, oberes, unteres; oder endlich nach der Größe, z. B. groß, kleiner oder klein.

Nutzen der Bänder.

§. 8 .

Den allgemeinen Nutzen der Bänder zeigt ihr Namen an; nämlich, die Theile zusammenzuhalten, ohne die Beweglichkeit zu hemmen. Doch leisten sie an einigen Stellen ihren vorzüglichsten Dienst darinn, daß sie die Bewegungen, auch ohne sie zusammenhal­tender Theile, einschränken, oder Muskeln, oder Sehnen umschließen, gleichsam an die Knochen bin­den , oder auch nur Lücken der Knochen zur Anlage vor. Muskelfasern ausfüllen, oder sonst die Form eines Theiles vollenden helfen.