les, linkes , vorderes, hinteres, inneres, äußeres, oberes, unteres; — oder endlich nach der Größe, z. B. groß, kleiner oder klein.
Nutzen der Bänder.
§. 8 .
Den allgemeinen Nutzen der Bänder zeigt ihr Namen an; nämlich, die Theile zusammenzuhalten, ohne die Beweglichkeit zu hemmen. Doch leisten sie an einigen Stellen ihren vorzüglichsten Dienst darinn, daß sie die Bewegungen, auch ohne sie zusammenhaltender Theile, einschränken, oder Muskeln, oder Sehnen umschließen, gleichsam an die Knochen binden , oder auch nur Lücken der Knochen zur Anlage vor. Muskelfasern ausfüllen, oder sonst die Form eines Theiles vollenden helfen.