377

Bewegung weder durch Reitzung des Hirnes vermehrt, noch durch Zusammendrückung desselben gehemmet werden.

Zurückwirkung des Hirnes.

§. Zlo.

Entsteht nach einer Hinwirkung zum Hirne, oder nach einer Empfindung irgend eine willkührliche oder unwillkührliche Bewegung im Körper als Folge dieser Empfindung, so nennt man dieses Zuruckwirkung des Hirnes; z. B. wenn auf den Stich in einen Finger Zuckungen des ganzen Körpers, wenn auf die Reitzung der Schmecknerven baldiges Erbrechen, auf die Reitzung der Riechnerven plötzliches Niesen, auf dieReitzung derHörnerven augenblickliches Auffahren, auf die Reitzung der Sehnerven blitzschnelle Todten- blässe erfolgen. Denn da bewiesen ist, sowohl daß ein Schmerz nur im Hirne empfunden wird, als daß ein gereiztes Hirn Zuckungen erregt, so folgt, daß das, durch den Schmerz bewegte/Hirn diese Zuckun­gen veranlaßt.

Denn daß man einen Gegenstand sieht, ist Folge des äußeren Eindrucks vereinigt mit der Zurückwir­kung des Hirnes.

Weil aber mancher kleine Nerve aus Faden meh­rerer Paare, die von den entlegensten Stellen des

\