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Arterien hindern die Fäulniß durch Wegschaffung der verdorbenen Bluttheilchen.
§. 94 -
Daß die Arterien durch Ausscheidung der zu verderben anfangenden und der wirklich verdorbenen Bluttheilchen mittelst der sogenannten reinigenden Organe, und durch Vermischung mit frischen Saften die Blutmasse, und somit den ganzen menschlichen Körper vor der Fäulniß schützen, beweißt hinlänglich die bekannte Erfahrung, daß Blut und andere Theile des Körpers, in der Wärme des menschlichen Körpers erhalten, in weniger als vier und zwanzig Stunden in Fäulniß gerathen 4 .
Arterien verrichten die Absonderungen.
§. 95 -
Durch die Arterien werden alle Absonderungen, bis auf die Absonderung der Galle, durch die Pfortader verrichtet und modificjrt; eine große Nierenarterie veranlaßt daher auch eine reichlichere Urinabsonderung. Der Rest, welcher nach den geschehenen Absonderungen in die Venen übergeht, erscheint aus dieser Ursache dicker.
4) CH. L-Hoffmann Abhandlung von den Pocken Theill. §. 290. 437. §. 4?9. und §. 996. hat das grosse Verdienst, die Wichtigkeit dieses Satzes am deutlichsten dargeftellt, am festesten für die Pathologie begründet, und am vernünftigsten auf die Therapie angewendet zu haben.