guttgsnerven, und 3) in Gemischte oder sowohl zu einem Sinnorgane als einem Bewegungsorgane gehörende Nerven.

Bloße Sinnenerven sind der Riechnerve, Sehnerve und Hörnerve.

Bloße Bewegungsnerven sind der dritte

' Nerve, sechste Nerve, Zungenfleischnerve, und der

Erste Halsnerve, weil sie blos in Muskeln bleiben,

und'wenigstens im gesunden Zustande keine Empfin- 1

düng erregen.

Gemischte Nerven sind alle übrigen , weil nämlich einige ihrer Fäden auf der Haut zum Gefühle, andere in den Muskeln und Gefäßen, zur Bewegung dienen.

Einige Physiologen unterscheiden noch unwill- kührliche oder dem Willen nicht gehorchende, und willkührliche, oder dem Witten gehorchende Ner­ven: allein reine willkührliche Nerven giebt es nicht; denn weder die gemischten Nerven können wir hindern, G.fühle zu erregen, wenn sie von einem Gegenstände berührt werden, noch lassen sich die bloßen Bewe­gungsnerven von ihrer Wirkung, bey Gelegenheiten, wo sie gerecht werden, zurückhalten.