guttgsnerven, und 3) in Gemischte oder sowohl zu einem Sinnorgane als einem Bewegungsorgane gehörende Nerven.
Bloße Sinnenerven sind der Riechnerve, Sehnerve und Hörnerve.
Bloße Bewegungsnerven sind der dritte
' Nerve, sechste Nerve, Zungenfleischnerve, und der
Erste Halsnerve, weil sie blos in Muskeln bleiben,
und'wenigstens im gesunden Zustande keine Empfin- 1
düng erregen.
Gemischte Nerven sind alle übrigen , weil nämlich einige ihrer Fäden auf der Haut zum Gefühle, andere in den Muskeln und Gefäßen, zur Bewegung dienen.
Einige Physiologen unterscheiden noch unwill- kührliche oder dem Willen nicht gehorchende, und willkührliche, oder dem Witten gehorchende Nerven: allein reine willkührliche Nerven giebt es nicht; denn weder die gemischten Nerven können wir hindern, G.fühle zu erregen, wenn sie von einem Gegenstände berührt werden, noch lassen sich die bloßen Bewegungsnerven von ihrer Wirkung, bey Gelegenheiten, wo sie gerecht werden, zurückhalten.