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Abtheilung und Zahl der Nervenpaare.
§. 98 -
Diesen Grundsätzen gemäß, rechnet man, im ganzen menschlichem Körper gewöhnlich drey und vierzig Paare der Nerven, nemlich:
Zwölf Hirnnervenpaare oder: das Erste oder Riechnervenpaar,
Zweyte oder Sehnervenpaar,
Dritte Hirnnervenpaar,
Vierte Hirnnervenpaar,
Fünfte Hirnnervenpaar,
Sechste Hirnnervenpaar,
Siebente oder Antlitznervenpaar,
Achte oder Hörnervenpaar,
Neunte oder Zungenschlundkopfnervenpaar, Zehnte oder Stimmenervenpaar ,
Eilfte oder Beynervenpaar,
Zwölfte oder Zungenfleischnervenpaar.'
DreysigRückenmarksnervenpaare, oder: Acht Halsnervenpaare, wovon das erste zwischen Kopf und Atlas, das achte zwischen dem letzten Halswirbel und ersten Rückenwirbel liegt.
Zwölf Rückennervenpaare, wovon jedes unter der Ribbe liegt, nach der es benennt