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Abtheilung und Zahl der Nervenpaare.

§. 98 -

Diesen Grundsätzen gemäß, rechnet man, im ganzen menschlichem Körper gewöhnlich drey und vier­zig Paare der Nerven, nemlich:

Zwölf Hirnnervenpaare oder: das Erste oder Riechnervenpaar,

Zweyte oder Sehnervenpaar,

Dritte Hirnnervenpaar,

Vierte Hirnnervenpaar,

Fünfte Hirnnervenpaar,

Sechste Hirnnervenpaar,

Siebente oder Antlitznervenpaar,

Achte oder Hörnervenpaar,

Neunte oder Zungenschlundkopfnervenpaar, Zehnte oder Stimmenervenpaar ,

Eilfte oder Beynervenpaar,

Zwölfte oder Zungenfleischnervenpaar.'

DreysigRückenmarksnervenpaare, oder: Acht Halsnervenpaare, wovon das erste zwischen Kopf und Atlas, das achte zwi­schen dem letzten Halswirbel und ersten Rückenwirbel liegt.

Zwölf Rückennervenpaare, wovon jedes unter der Ribbe liegt, nach der es benennt