Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.

Al bin us Tab. Sceleti, i. 2. Z. 32. ZZ. 34. UnMlist. Muse. Tab. X. ßg. 2Z.

' §- 599 .

Die rechte und linke untere Gliedmaße besteht aus drey und dreyßig Knochen, von denen zwey (das Schenkelbein und Schienbein) in der Mitte charnierartig so zusammengclenkt sind, daß sie eine Säule vorstcllen, die auf einem breiten, aus neun und zwanzig Knochen zusammengesetzten Fuße ruht, und mit der ganzen übrigen auf ihr ruhen­den Last des Körpers nicht nur vorwärts und rück­wärts , sondern auch auf dem Sprungbeine seitwärts geneigt, und bey gestreckter Fußsohle selbst in die Höhe geschoben werden kann.

§. 600.

Beym männlichen Geschlechte streben v rcfc Säu­len nur bis ans Knie gegeneinander, unterhalb sind sie senkrecht und parallel laufend; beym weiblichen hin­gegen streben sie dis zum Fuße herunter zusammen. Sie tragen nrittelst der Hüftbeinpfannen den Rest des Körpers.

§. 6or.

Die am Schienbeine sitzende Kniescheibe hindert vornen das Vorwartseinknicken des Gelenkes, und E. Knochenlehre.