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*-/* 2 » einem Knochen lassen sich folgende Ele­mente oder Principe zeigen.

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i) Feuermaterie oder Wärmestoffe. Dieses beweisen: a) der Wärmmemesser bey Wunden der Kno-

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^.^^chen, bey der Amputation, oder bey der Ausschä- ' lung; b) das Reiben eines Knochens am andern, c) das Verbrennen. Das Mark des Knochens hält

mehr Wärmestoff als sein erdiger Theil.

2) Luft, diese beweisen: a) die Luftpumpe, b) aufgegossener Salpctergeist, c) die Fäulnis, cl) die pneumatisch - chemische Geräthschaft. Diese Luft nimmt nach der Entwickelung Z4omal den Umfang

ihres Knochens ein.

Z) Wasser, dieses beweisen: a) das Austrocknen, b) die Destillation, c) das Wäßrigwerden des auf­gegossenen Weingeistes, cl) absorbirende Erden.

5 ) Erde, diese beweisen: a) das Brennen (Cal- ciniren), d) die mineralischen Säuren, die sie auf- löscn, und Laugensalz, das sie niederschlägt, c) die Fäulniß.

5) Phosphorsäure. Diese beweisen: a) das Leuchten der Knochen unter gewissen Umständen, und b) die chemische Zersetzung.

Auch nimmt man ausser etwas Salz noch elek- rische Materie in den Knochen an.