XLVI
§. 590. Zweptes Mittelfußbein.
§. 59». Drittes oder mittelstes Mittelfußbein.
§. 592- Viertes oder vvrleztes Mittelfußbein.
§. 59Z. Fünftes oder leztes Mittelfußbein.
§. 594. Glieder der Zehen im Allgemeinen.
§. 595 . der Hinteren Reihe.
§. 596. der mittleren Reihe.
§. 597. der vorderen Reihe (Nagelglieder).
§. 598. Sehnenbeinchen der Zehen.
§. 599-622. Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.
§. 6rz-6zo. Vergleichung der Knochen der obern Gliedmaßen mit den Knochen der untern Gliedmaßen.