XLVI

§. 590. Zweptes Mittelfußbein.

§. 59». Drittes oder mittelstes Mittelfußbein.

§. 592- Viertes oder vvrleztes Mittelfußbein.

§. 59Z. Fünftes oder leztes Mittelfußbein.

§. 594. Glieder der Zehen im Allgemeinen.

§. 595 . der Hinteren Reihe.

§. 596. der mittleren Reihe.

§. 597. der vorderen Reihe (Nagelglieder).

§. 598. Sehnenbeinchen der Zehen.

§. 599-622. Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.

§. 6rz-6zo. Vergleichung der Knochen der obern Gliedmaßen mit den Knochen der untern Gliedmaßen.