rmd Ablaben, als Im Stellen auf dem Wage«, besonders ft Acht genommen werden müße. ^ '

Bei diesen beobachteten Regeln ist mir auf einem Weeg von 50 Meilen zu Land, und bei z maligem Auf - und Abladen nicht eines von etlich und fünfzig Glasern im geringsten beschä- diget worden, ^

Läßet man die Gläser, nachdem sie'ausgepakd sind, meh­rere Tage an einem kühlen Orte unbeweglich stehen, so wird der Weingeist nach und nach seine vorige Klarheit wieder erhalten; denn aller, auch der reinste wird durch daS langanhaltende Schüt­teln mehr oder weniger trüb ; Aber die von dem im Weingeist aufbewahrten Körper ausgepreßte oder abgeriebene Theile, welche jezt den Weingeist trüben, sezen sich nach und nach auf den Grund deö GlaseS und daS Präparat fest. Sind ihrer viele, daß daS Präparat dardurch verunreinigt wird , so muß freilich daS GlaS geöfnet, der Weingeist durch reines Fließpapier siltrirt, der Niederschlag von dem Präparat durch widerholtes Aufgießeu die­ses Weingeists abgeschwemmt, und ganz rein fittrirter oder fri­scher Weingeist aufgegoßen werden.

Inhalt.

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