Durch chemische Zerlegung hat makt Nichts be­sonders f was sie von anderem Zellstoffe unterschiede^ herausgebracht-

Eigene liehe Bänder.

§i 2.

Im eigentlichen, strengem Verstände,begreift man unter dem Namen Band, nur diejenige sehnige Zu^> rüstung/ durch welche die überknorpelten Gelenksta- chen der Knochen oder sonstige Knorpel an einander gehalten werden, oder sehnige Häute und Streifen oder Striemen, welche Knochen oder Knorpel, auch ausser den Gelenken, Zusammenhalten; oder sehnige Binden, Scheiden, Ringe und Brücken, durchweiche die Sehnen der Muskeln in ihrer Lage erhalten und eingeschränkt werden; oder Sehnenbündel, welche weiche Theite Zusammenhalten/ z. B. das Band der Äugenlieder. *

Uneigentliche Bandes

§- 3 -

Uneigentlrcher nennt man Bänder diejenigen Häute, mittelst welcher weichere Theile, z. B. die

1 ) Weit brecht will S- 7. diese Sehnenhaut nicht zu den Bändern gerechnet wissen, weil sie durch Verbindung mit den Äugenliedern einen dicken Körper bilde, der den Namen und Nutzen eines Bandes verlöre, welches ich nicht so finde.