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Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.
Albinus Tab. Sceleti, I. 2. Z. Zr. ZZ. 34. linfc Hist. Muse. Tab. X v iig. LZ.
§- 599.
Die rechte und linke untere Gliedmaße besteht aus drey und dreyßig Knochen, von denen zwey (das Schenkelbein und Schienbein) in der Mitte charnierartig so zusammengelenkt sind, daß sie eine Säule vorstellen, die auf einem breiten, aus neun und zwanzig Knochen zusammengesetzten Fuße ruht, und mit der ganzen übrigen auf ihr ruhenden Last des Körpers nicht nur vorwärts und rückwärts , sondern auch auf dem Sprungbeine seitwärts geneigt, und bey gestreckter Fußsohle selbst in die Höhe geschoben werden kann.
§. 600. t *
Beym männlichen Geschlechte streben diese Säulen nur bis ans Knie gegeneinander, unterhalb find fie senkrecht und parallel laufend; beym weiblichen hingegen streben fie bis zum Fuße herunter zusammen. Sie tragen mittelst der Hüftbeinpfannen den Rest des Körpers.
§. 601,
Die am Schienbeine fitzende Kniescheibe hindert vornen das Vorwärtseinknicken des Gelenkes, und S. Knochenlehre. ?l