)

quemsten aufbewahren, und scheinen nach Jahrhun­derten, wenn sie nicht zu sehr der freyen Luft ausge­setzt sind, wenig oder nichts von ihrer Natur ferner zu verlieren.

§. ii.

Alle Knochen, außer den Zungenknochen, sind mit einander zu einem Ganzen verbunden, welches man das Gerippe, Skelet, Beingestell oder Knochengerüste nennt.

Gin natürliches Gerippe nennt man die durch ihre eigenen Bänder und Knorpel zusammen­hängenden Knochen.

Ein künstliches Gerippe nennt man die künstliche Zusammenfügung der getrennten Knochen.

Gerippe von Kindern bis zum siebenten oder ach­ten Jahr sollte man nie austrockenen, sondern in Weingeist aufheben, weil die ganze Gestalt der Knor­pel, das ist, der künftigen Knochen, durchs Ein- . schrumpfen verlohren geht, folglich nichts als die ver­zogenen Knochenkerne erscheinen.

Mit gehöriger Kenntniß und Aufmerksamkeit beym Trockenen verfertigte, natürliche, Skelete, sind wegen der Wahrheit des Zusammenhangs, die brauch­barsten und besten, ohngeachtet sie f-cylich durchs Zu- sammenschrumpfcn der Knorpelbänder und Knorpel-- scheiben, oder Gelenkflächen, mehr als einen Zoll von