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ken verknüpft, zu Stande, die schon am siebenten und achten Tag, ohne alle weitere Zufälle, abtrocknen.
Nur ein einziger wesentlicher Untere schied ist bei diesen Erscheinungen be- rnerkungswerth. Nämlich das in der natürr liehen Lokalblätter enthaltene Gift— es habe sich diese Blatter nach einer schon überstan, dener Kinderblattcrn - Krankheit, oder nach einer vorhergegangenen Schuhblatterimpfung erzeugt — besiht die Eigenschaft bei einem noch blatterfteien Menschen, eine ganz voll- ständige Kinderblatternkrankheit zu Wege zu
. statt, daß ausgemacht das Gift der
v'lsciZL. ähnlichen Lokal,'Schutzblatter übergetragen- . auf einen gleichfalls noch blatternfteicn
Menschen? nur eine verkürzte, falsche, Schuhblatternimpfung veranlaßt. Es gereicht demnach ersterem Gift, in Rücksicht seiner noch vorhandenen Ansteckungsfahigkeit zum großen Nachtheile *), was bei lezterem
*) So wurde nämlich der kleine Blondeau in Paris, den man nach vorhergegangenen