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§ 56 .

Ferner, da ja nur verlangt wird, die Folge­rungen zu zeigen, welche lieh aus einer folchen Iiypothefe für die gefammte Heilkunde erge­ben, fo fchien es mir auch vollkommen hinrei­chend, die Anwendung jener Vordersätze auf einige einzelne dadurch Licht erhaltende Krank­heiten oder einige ausgehobene dadurch erklär­bare Symptome derfelben fo kurz und bündig als möglich auf die Art aphoriltifch vorzutragen, dafs ich den ganzen Gang, und die bewährte­ilen Heilmittel einer Krankheit, als bekannt vor- ausfetze, ohne durch irgend einen Beleg oder Citate darzuthun, dafs diefe oder jene Erfchei- nung in einer Krankheit wirklich ftatt finde, oder diefes oder jenes Symptom der in Betrach­tung genommenen Krankheit wefentlich ange­höre, oder diefe oder jene Arzney fich gegen 4iefelbe am vorzüglichften beweife.

Auch mufs ich mich für den Vorwurf der Einfeitigkeit dadurch förmlich!! verwahren, dafs ich ausdrücklich erkläre: dafs, wenn ich vieles, ja faß alles in den ausgehobenen Krankheiten oder