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Leber.

§. 60.

Befestigung der Leber.

Die Leber wird theils durch die benachbarten Theile, theils durch Umfassung der an sie befestigten Hohlven, theils durch eine unzertrennte Fortsetzung des Bauchfells auf folgende Art in ihrer bestimmten Lage erhalten!, doch fo, daß ihr einige Beweglichkeit übrig bleibt, oder daß sie nach Erforderniß der Umstände sich verschieben läßt.

§. 6r.

Breites Band der Leber-

Von der Mitte nämlich des Zwerchmuskels, von der Knorpelfpiße des Untern Brustbeins und der in­wendigen Seite der Sehne des Queerbauchmuökels von dem Nabel an, begiebt sich das Bauchfell gedop­pelt, oder als zwey durch Zellstoff dicht an einander geheftete Blatter, (ein rechtes und ein linkes Blatt) schräge rechts gerichtet gegen den gewölbten Rücken der Leber, von ihrer Fläche für die Nabelvene an, bis zu ihrem Ausschnitt für die Hohlvene.

Diese Verdoppelung des Bauchfells, welche man breites Band oder Mittelband der Leber,

(Ligamentum latum live fufpenforium Iecoris) nennt, ist unten am schmälsten spitzigsten, vorne am breitesten, gegen den Rücken und die Rechte Seite hin allmäh- lig schmäler, und macht die Grenze-auf der gewölbten Fläche der Leber, zwischen dem Rechten und Linken

Flügel der Leber.

Im Ganzen ist dieses Band sichelförmig, mit dem