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Gattungsbegriff = "Verordnung"
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Demnach Uns dem Rath deß Heil. Reichs Statt Franckfurt / von gewissen vornehmen Orten glaubwürdiger Bericht zukommen / daß einige vagirende böse Leute/ theils in Pilgers Kleidern und antragenden bucklechten blechenen Fläschen und Geschirren bekleidet / theils aber / so Pomerantzen und andere Welsche Gewächs feyl haben/ vergiffte gelbe Salben bey sich tragen / selbige an die Hauß-thüren in Stätt und Flecken streichen / wovon die Leut/ so vor solchen Thüren vorbey oder auch hindurch paissren / in fünff Stunden sterben /auch viel Bronnen vergifften / dahero viel Leute das Leben einbüssen müssen/ wie solches / und daß dergleichen böse Leut etlich hundert auß Italien ins Teutschland geschickt worden / einige Gefangene im Churfürstenthumb Beyern außgesagt und bekant haben / und Wir deren darab besorgenden Gefahr nach Möglichkeit vorzukommen Vns schuldig erachten. AlS wollen Wir / so wol allen und jeden Officirern bey unserer Soidatesca, als auch denen Schreibern an den Statt-Thoren / wie nicht weniger denen Schultheissen und Wirthen uff unsern Dorffschafften / bey unnachlässiger ernster Straff / auch respective bey Verlust deß Diensts / hiemit alles Ernstes anbefohlen haben / daß sie auff und bey unserer Cantzley davon gebührende Anzeig thun und erstatten sollen. Wornach sich obgedachte Vnsere Bediente und Angehörige Zu richten / und vor Vngelegenheit zu hüten wissen werden. Conclusium in Senatu den 28. Septembris Anno 1671 .
[S.l.], 1671
Demnach Ein Hoch-Edel- und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt mit äusserstem Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ohnerachtet Derselbe die Restantiarios bey Löblichem Schatzungs-Ambt seithero vielfältig, theils durch gedruckte und offentliche Edicta, theils aber durch mehrmahlige mündliche Absendung der Bedienten gedachten Schatzungs-Ambts ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5. Maji 1744
[S.l.], 1744
Obwohlen Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es würde denen bißherigen zu Festhaltung der durch den Druck bekandt gemachten Apothecker-Ordnung vom Löbl. Officio Sanitatis gethanen Verfügungen, sonderlich wegen Verfertig- und Verkauffung des Theriacs ... schuldige Folge geleistet worden seyn; so hat derselbe jedoch mit grossem Mißfallen vernehmen müssen, daß hingegen noch viele Unordnungen einreissen wollen, und dahero einer ohnumbgänglichen Nothdurfft erachtet, solchem nachdrücklich zu steuren und ein vor allemahl abzuhelffen ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 10. Julii 1721
[S.l.], 1721
Obwohlen Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es würde denen bißherigen zu Festhaltung der durch den Druck bekandt gemachten Apothecker-Ordnung vom Löbl. Officio Sanitatis gethanen Verfügungen, sonderlich wegen Verfertig- und Verkauffung des Theriacs ... schuldige Folge geleistet worden seyn; so hat derselbe jedoch mit grossem Mißfallen vernehmen müssen, daß hingegen noch viele Unordnungen einreissen wollen, und dahero einer ohnumbgänglichen Nothdurfft erachtet, solchem nachdrücklich zu steuren und ein vor allemahl abzuhelffen ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 10. Julii 1721
[S.l.], 1721
Kurtze Instruction und Bericht Vor die hiesige an die Thor bestellte Examinatores : Franckfurt, den 31. Aug. 1713
[S.l.], 1713
Demnach Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath, des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, die sichere Nachricht zugekommen, wasmassen an einigen umliegenden Orthen, die Seuche unter dem Horn-Vieh von neuem zu grassiren dergestalten angefangen ... : Conclusum in Senatu Donnerstags den 24. Aug. 1730
[S.l.], 1730
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt, fügen hiemit zu wissen: Demnach wir in Erfahrung gebracht, daß einige Zeither die aus der Pfaltz und Berg-Strasse zum feilem Kauf anhero kommende Weine, nicht mehr, wie sonsten Herkommens und gebräuchlich, auf dem Römer-Berg feil gehalten, sondern theils im Nürnberger Hof ... Geschlossen bey Rath, Dienstags den 4. Jul. 1719
[S.l.], 1719
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth, fügen hiemit zu wissen: Demnach Uns das hiesige Becker-Handwerck mehrmahls klagend fürgebracht, daß nicht allein von denen hiesigen Dorffschaffts- und andern frembden Beckern bey Hereinbringung ihres Brods, gegen verschiedene deßfalls vorhandene Verordnungen, grosser Unterschleiff und unleidentliche Beeinträchtigungen begangen und vorgenommen würden ..., daß Wir dannenhero in Erkennung der höchsten Billigkeit, solchen ihren Beschwerden ein für allemahl abzuhelffen, mithin aus verschiedenen deßfalls seithero ergangenen Raths-Decreten eine beständige Ordnung zu errichten resolviret und beschlossen haben, inmassen aus hiernachstehenden Puncten breitern Inhalts zu ersehen ist ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 14. Januarii 1721
[S.l.], 1721
Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier, durch Dessen nachgesetztes Löbliches Acker-Gericht, die beschwerende Anzeige geschehen ist, daß sowohl hiesige Einwohner, als Frembde, keine Scheu trügen, Die Dung, zur Axt sowohl, als in Schiffen, aus hiesiger Stadt und deren Gebieth häuffig weg- und in auswärtige Territoria zu führen ..., daß die nöthige Besserung der Aecker und Weinberge nicht besorget, ... werden könne ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 6ten Novembris, 1753
[S.l.], 1753
Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier, durch Dessen nachgesetztes Löbliches Acker-Gericht, die beschwerende Anzeige geschehen ist, daß sowohl hiesige Einwohner, als Frembde, keine Scheu trügen, Die Dung, zur Axt sowohl, als in Schiffen, aus hiesiger Stadt und deren Gebieth häuffig weg- und in auswärtige Territoria zu führen ..., daß die nöthige Besserung der Aecker und Weinberge nicht besorget, ... werden könne ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 6ten Novembris, 1753
[S.l.], 1753
Nachdeme offtermahlen die Frage: Wie lang allhier ein Verkauffer dem Kauffer vor fett und hehl Vieh, sodann auch insonderheit vor inficirt- und von denen s. v. sogenannten Frantzosen angestecktes- vulgò Perlen-Viehe, zu stehen schuldig seye? vorzukommen pfleget, und dahero ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt nach eingezogener gründlich- und zuverlässiger Erkundigung, wie es in obigen Fällen ... allhier gehalten worden, der Nothdurft zu seyn erachtet, sothane ... Gewohnheit in eine besondere Verfassung- und damit zu jedermans Wissenschafft in öffentlichen Truck bringen zu lassen ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 27. Julii 1717
[S.l.], 1717