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Gnädigste Verordnung, die Bestraffung derer Weinverfälscher betreffend
Wilhelm <VIII., Hessen-Kassel, Landgraf>
Hanau : Lehr, 1751
Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier, durch Dessen nachgesetztes Löbliches Acker-Gericht, die beschwerende Anzeige geschehen ist, daß sowohl hiesige Einwohner, als Frembde, keine Scheu trügen, Die Dung, zur Axt sowohl, als in Schiffen, aus hiesiger Stadt und deren Gebieth häuffig weg- und in auswärtige Territoria zu führen ..., daß die nöthige Besserung der Aecker und Weinberge nicht besorget, ... werden könne ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 6ten Novembris, 1753
[S.l.], 1753
Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier, durch Dessen nachgesetztes Löbliches Acker-Gericht, die beschwerende Anzeige geschehen ist, daß sowohl hiesige Einwohner, als Frembde, keine Scheu trügen, Die Dung, zur Axt sowohl, als in Schiffen, aus hiesiger Stadt und deren Gebieth häuffig weg- und in auswärtige Territoria zu führen ..., daß die nöthige Besserung der Aecker und Weinberge nicht besorget, ... werden könne ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 6ten Novembris, 1753
[S.l.], 1753