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Autor / Beteiligte = "Frankfurt am Main"
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Nachdeme einige Jahre her, bey Gelegenheit der letzten allerhöchst-beglückten Kayserlichen Wahl und Crönung, des noch immer fortwährenden kostbahren Brücken-Baues, und vieler anderer Erfordernüssen, dem hiesigen Aerario dermassen schwehre und nahmhaffte ausserordentliche Ausgaben zugewachsen, ... so hat E. Hoch-Edel- und Hochweisser Rath dieser Kayserlichen Freyen Reichs Stadt ... nicht ermangelt, ...denen Bürgerlichen Neunern die Rechnungen vorlegen, ... also wird nunmehro allen hiesigen Burgern, Beysassen und Unterthanen, Christen und Juden hiermit bekannt gemacht und anbefohlen, daß ... : [Conclusum in Senatu, Dienstags den 28. Januarii 1744] / [Frankfurt am Main]
[S.l.], 1744
Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat allhier hat zu verschiedenen mahlen die Entrichtung des letztern im Monath Junio 1713. allschon publicirten und unter gewissen Vorgehalt biß auf Martini gedachten Jahrs erstreckten Extraordinari-Beytrag erinnern lassen ...; So muß jedoch wohlgedachter Magistrat mißfällig vernehmen, daß ihrer viele die beschehene Erinner- und Ermahnung aus der Acht gelassen, ...; Solchemnach werden dann hiemit ... alle und jede Bürgere und Beysassen, so noch wegen bemeldten Beytrags ... im Rückstand biß dahero verblieben, wiederum und zwar ein- vor allemahl erinnert, daß sie ... ihre rückständige Gebühr innerhalb 14. Tagen nach Publication dieses richtig machen, oder in Entstehung dessen der ohnfehlbaren Execution gewärtig seyn mögen : Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 24. Januar 1715 / [Frankfurt am Main]
[S.l.], 1715
Ordnung, Wie es mit den Brunnen zu Franckfurth Und zu Sachsenhausen soll gehalten werden : Gedruckt im Jahr MDCLVIII. Und renovirt im Jahr MDCCVIII. / [Stadt Frankfurt am Main]
Ferner renovirt MDCCXXXX., Franckfurth am Mayn : Multz, 1740