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Wir Matthias von Gottes Gnaden/ erwehlter Römischer Keyser/ zu allen Zeitten Mehrer deß Reichs/ in Germanien/ zu Hungärn/ Boheimb/ Dalmatien ... Entbieten vnd fügen Euch den gemeinen Zünfften vnd Burgerschafft/ in unser vnd deß Heiligen Reichs Statt Franckfurt am Mayn hiemit zuvernemmen/ Daß Vns glaubwürdig angelangt/ welcher massen Jhr Euch gleich baldt nach vnserm Jüngst genommenem Auffbruch von der gehaltenen Wahl vnd Crönungs Veramlung/ zu wider der Vns geleisten Pflicht vnd Huldigung/ verbotten vnd widerrechtlicher weiß zusammen gerottet/ vnd den 30. nehestverwichenen Monats Junij dem Rath zu Franckfurt/ als Ewer fürgesetzen ordentlichen Obrigkeit eine Supplication vnter der Jnscription gemeiner Zünfften vnd Bürgerschafft beyder Stätte Franckfurt vnd Sachsenhaussen/mit einer grossen Mennig/ von etlich hundert starck in dem Römer oder Rathhauß/ mit vngestümmen fürwenden vnd berühmen eines von Vns Euch ertheilten Decrets gelieffert vnd vbergeben/ vnd darüber auff ein eilfertige Resolution getrungen haben sollet... : Geben in vnser vnd deß Heil. Reichs Statt Nürnberg den Achtzehenden Julij/ Anno Sechzehenhundert zwölfften/ Vnser Reiche deß Römischen im Ersten/ deß Hungerischen im Vierdten/ vnd deß Bohemischen im Andern. Matthias.
Frankfurt am Main
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Frankfurt-Sachsenhausen
[Nürnberg] : [Verlag nicht ermittelbar}, [1612]