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Lieferungs-Vereinbarungen.
Die unseren Angebofen zugrunde liegenden Preise sind für uns nur bei unverzüglicher Annahme verbindlich. In jedem Falle sind wir nach einer Frist von acht Tagen vom Dalum des Angebots an von unseren Angebotspreisen befreit. Tritt während der Zeit der Ausführung der Aufträge durch Verschiebung der Herstellungsbedingungen eine Preissteigerung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife, Transportkosten und Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu rechnen.
Die Lieferzeit wird nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten; sie ist gleichfalls unverbindlich. — Wird eine bindende Lieferfrist vereinbart und unsererseits nicht eingehalten, so steht
dem Käufer der Rücktritt vom Kauf zu, wenn eine von ihm vorher zu stellende angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten wird. In keinem Fall kann jedoch der Käufer irgendwelchen Schadenersatz beanspruchen oder Deckungskauf auf unsere Kosten vornehmen. Bei Waren mit Ersatzmöglichkeit sind wir zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenem Preise berechtigt. Rücksendung von Waren ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers, für Verluste und Beschädigungen sind wir nicht haftbar.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen Frankfurt a. M.
Die Waren bleiben bis zur restlosen Zahlung, unveräußerliches Eigentum l unserer Firma.
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