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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. D

Die bei der Herstellung vorkommenden Schwankungen in Qualität, Stärke, Färbung, Gewicht usw. sowie einen Mengenspielraum bis zu zehn vom Hundert nach oben und unten müssen wir uns Vorbehalten. Von der Verpflichtung zur Lieferung und zur Innehaltung der Lieferfrist befreien alle Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung zur Folge haben, insbesondere die mittelbaren und unmittelbaren Einwirkungen, verursacht durch höhere Gewalt, wie z. B. Krieg, Beschlagnahme usw., ferner Maschinenstillstand, Kohlen- und Rohstoffmangel.

Färb- und Gewichtsschwankungen, sowie erforderlich werdende Aendcrungen in der Zusammensetzung der Papiere bleiben, entsprechend den Vorbehalten der Papierfabriken, Vorbehalten. Die Vorlegung von Mustern geschieht immer nur zu dem Zwecke, zu zeigen, wie die Ware ungefähr ausfailen soll.

Der Druckpreis schließt einmalige Vorlegung eines Probeabzuges ein. Unkosten, die durch nachträglich gewünschte Änderungen der Druckaus- führung, sowie durch weitere ProbeabzUge entstehen, werden besonders berechnet.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Dem Verkäufer bleibt das Recht der Nach­besserung oder der Ersatzlieferung Vorbehalten. Der Käufer kann gegebenenfalls nur Minderung, nicht aber Wandlung verlangen.

Bei Lieferungsverzug des Verkäufers ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Br hat in ledern Falle erst eine angemessene Nachfrist zu stellen. Schadenersatz kann er nicht verlangen.

Annahmebedingungen des Auftrages. Falls dem Verkäufer nach erfolgter Annahme des Auftrages zuverlässig erscheinende Mitteilungen zugehen, bei deren rechtzeitigem Vorllegen ihm die Annahme des Auftrages bedenklich erschienen wäre, so Ist er berechtigt, auch nachträglich Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von dem Aufträge zurückzutreten, ohne daß der Käufer hierdurch zu irgendwelchen Gegenansprüchen berechtigt wäre.

Bahnsendungen. Sendungen, bei denen der Rechnungsnettobetrag RM. 50. nicht erreicht, erfolgen unter Berechnung der Kiste sowie der Fracht in Reichsmark. Bel Sendungen Uber RM. 50. Wert wird die tarifmäßige Stückgutfracht an der Rechnung abgesetzt und die Kiste bleibt unberechnet. Kisten werden nach frachtfreiem Ruckerhalt in gutem Zustande zu dem bekanntgegebenen Gutschriftsbetrage gutgeschrieben.

Bei Eil- und Expreßsendungen trägt der Kunde die Mehrspesen gegenüber dem Stückgutversand.

Post- und Expreßversand. Verauslagtes Pestporto und Expreßgutgebühren werden in Rechnung gestellt. Die Verpackung bei Postpaketen wird berechnet und zwar bis zum Gewicht von 5 Kilo des Pakeies mit 25 Rpf., für jedes weitere Kilo 5 Rpf. mehr.

Alle Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Empfängers, bezw. Bestellers.

Zahlungsbedingungen:

1. Der Kaufpreis ist in Reichsmark festgesetzt

2. Das Ziel beträgt 45 Tage netto. Bei Eingang barer Kasse innerhalb 14 Tagen vom Rechnungsdatum vergüten wir 2% Kassaskonto bei Beträgen von mindestens RM. 25.

5. Die Zahlung hat in Reichsmark in bar, oder durch Banküberweisung zu erfolgen. Die etwaige Annahme von Schecks und Wechseln geschieht stets nur zahlungshalber und gegen Berechnung der Diskontspesen.

4. Mit dem Fälligkeitstage tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Bankzinsen und'Kosten berechnet, unter Vorbe­halt weiterer Rechte, insbesondere auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Aschersleben.