Entwurf

Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft

Gründung der Gesellschaft

(Wörtlicher Abdruck der §§ 13 der ersten Statuten v. 15. 10. 1819)

Es haben mehrere Freunde der Naturwissenschaften in Frank­furt a. M. sich vereinigt, um zu gegenseitiger Belehrung, zur Förderung der Naturkunde im Allgeitieinen und besonders in hiesiger Stadt, zur Unterstützung der ihr gewidmeten, bereits hier bestehenden Anstalten, und zur Sammlung Hierzu dienlicher Gegenstände, eine Gesellschaft zu bilden, welche sich als solche am 22. November 1817 constituirt hat.

Um das Andenken Johann Christian Senchenherg's, des ersten Stifters einer naturwissenschaftlichen Anstalt in dieser Stadt, zu ehren, um zu der Erreichung seiner Hierbei ausgesprochenen Zwecke heizutrageit, und zu diesem Eitde sid) so viel als möglid) an sein In­stitut anzuschließen und dessen Zwecke zti unterstützen, hat die Gesell­schaft mit Genehmigung der Administratioit dieser Stiftmtg den Namen Senckeuhergisd)e Naturforschende Gesellsd)aft angenontmen und das Wappen der Stifttmg zu dem ihrigen gewählt.

weitit sd)on die Naturforschende GeseUsti)aft als eine frei zu ihren Zwecken himvirkende, sid) die ungehinderte verfassungsmäßige Disposition über ihr Ligenthum vorbebält, and), mit Ausnahme der von der Stiftung erhaltenen Gegenstände, sid) bei Verwendung ihrer Gelder, Vertauschung, Verlausung oder Anschaffung von Effekten md)t durch äußere Einwirkung beschränken lassen kann, so überträgt sie jedoch schon jetzt das DbereigentHum über sämmtliche ihr zugehörige und noch zu erwerbende Gegenstände der Dr. Senckenbergischen Stiftung mit dem Zusatze, daß eine Ausübung der EigentHumsrechte erst dann von der Senckenbergischen Stiftungs-Administration kann vorgeitommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelößt ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergiscbe Stiftungs-Administration durch Mittheilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effekten in Renntniß gesetzt".