§ 1
Die Tenckenbergische dkattirforschende Gesellschaft hat die Aufgabe, Natnrfvrschung zu treiben und die Ergebnisse der Forschung durch Druck, Vehre und Schansanimlung der Allgeuieinheit zugänglich zu machen.
Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Perfügung vom 17. August 1867 das Recht der juristischen Person verliehen worden ist, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
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Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern,
Ehrenmitgliedern,
Korrespondierenden Ehrenmitgliedern.
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Mitglied kann jeder und jede unbescholtene Deutsche iverden. Gesuche um Aufnahme sind an den Führer zu richten.
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Ehrenmitglieder und Korrespondierende Ehrenmitglieder iverden nach Anhören des Führerrats vom Führer ernannt.