§ 1

Die Tenckenbergische dkattirforschende Gesellschaft hat die Auf­gabe, Natnrfvrschung zu treiben und die Ergebnisse der Forschung durch Druck, Vehre und Schansanimlung der Allgeuieinheit zu­gänglich zu machen.

Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Perfügung vom 17. August 1867 das Recht der juristischen Person verliehen worden ist, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

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Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern,

Ehrenmitgliedern,

Korrespondierenden Ehrenmitgliedern.

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Mitglied kann jeder und jede unbescholtene Deutsche iverden. Gesuche um Aufnahme sind an den Führer zu richten.

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Ehrenmitglieder und Korrespondierende Ehrenmitglieder iverden nach Anhören des Führerrats vom Führer ernannt.