Zu Ehrenmitgliedern könne» Mitglieder und Nichtmitglieder ernannt werden, die sich ganz besondere Verdienste um die Gesellschaft erivorben haben.
Zu Korrespondierenden Ehrenmitgliedern können Gelehrte ernannt werden, die sich hervorragende Verdienste um die Wissenschaft erworben haben.
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Tie Mitgliedschaft erlischt durch:
Tod,
freiwilligen Austritt, der rechtzeitig schriftlich zu melden ist, Verlust der Unbescholtenheit,
Nichtzahlung der Beiträge trotz schriftlicher Mahnung.
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Tie Leitung der Gesellschaft liegt in den Händen des Führers, der die alleinige Verantwortung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten der Gesellschaft hat.
Ter Führer ernennt bei seiner Amtsübernahme seinen Stellvertreter. Er bestimmt seinen Nachfolger.
Falls der Führer an der Bestimninng seines Nachfolgers behindert gewesen ist, ivird der Stellvertreter ohne weiteres sein Nachfolger.
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Ter Führerrat wird vom Führer ernannt und erhält von diesem die verschiedenen Aufgaben der Verwaltung zugewiesen.
Ter Führerrat besteht in der Regel aus dem Stellvertreter des Führers, zwei Schriftführern, zwei Schatzmeistern und dem Rechtsbeistand.
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