§ 1

Die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft hat die Auf­gabe, Naturforschung zu treiben und die Ergebnisse der Forschung durch Druck, Lehre und Schausammlung der Allgemeinheit zu­gänglich zu machen.

Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17. August 1867 das Recht der juristischen Person verliehen worden ist, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

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Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern,

Ehrenmitgliedern,

Korrespondierenden Ehrenmitgliedern.

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Mitglied kann jeder und jede unbescholtene Deutsche werden. Gesuche um Aufnahme sind an den Führer zu richten.

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Ehrenmitglieder und Korrespondierende Ehrenmitglieder werden nach Anhören des Führerrats vom Führer ernannt.