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H. Verzinsung und Heimzalilnng des aufgenotnmenen
Kapitals.
§ 44. I)a die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen fasslichen Lokals, ausser der unentgeltlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine namhafte Summe vorgeschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die successive Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Dr. Seuchen bergischen Stiftungs-Administration die gesummte Direction, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulassen und zu leisten, als bis die gedachte Administration für jeden fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zinsen als des Rüekzahlungscjuantums vollständig wird befriedigt sein.
III.
Auflösung der Gesellschaft.
§ 45. Diese erfolgt:
1) durch freiwilligen Entschluss der sämmtlichen ordentlichen mul contribuirenden Mitglieder:
2) wenn die Zahl der hiesigen Mitglieder unter 15 herabsinkt: und
3) wenn die gegen die Dr. Senckenbergische Stiftungs- Administration übernommenen Verpflichtungen während zwei voller Jahre nicht erfüllt werden.
§ 40. In jedem dieser Fälle fällt das Eigenthum des sämmtlichen Vermögens der Gesellschaft, mit der unbeschränkten Dispo- sitionsbefugniss darüber, in Gemässheit des Dr. Senckenbergischen Stiftungsbriefs, dem medicinischen Institute der Dr. Senckenbergischen Stiftung ohne Ausnahme zu, und hat kein Mitglied das Recht, unter irgend einem Vorwände das Geringste für sich zu verlangen und zu vindiciren.