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glieder eingeladen, so wie, wenn es der Raum gestattet, noch andere Personen. Die Direktion hält einen Dortrag über das, was im verflossenen Jahre besonders merkwürdiges sich mit der Gesellschaft ereignet, was sie geleistet hat, und noch zu leisten gedenkt. Diesem Dortrag werden hauptsächlich die Ausschußberichte zu Grunde gelegt.
f. Bon den Naturalien-Sammlungen.
§. 29. Sie werden sämmtlich in dem von der Gesellschaft zu erbauenden Local*) inderSenckenbergischen Stiftung aufgestellt, und sollen an bestimmten Wochentagen der Beschauung des Publikums offen stehen.
§. 30. lieber neue Anschaffungen, Veräußerungen und Vertauschungen kann nur in den Versammlungen Beschluß gefaßt werden und kann die Direktion für sich keine dergleichen Veränderungen vornehmen. Die Anschaffungen dürfen niemals das disponible Vermögen der Gesellschaft übersteigen, es dürfen überhaupt keine Schulden gemacht werden.
§. 31. Sollten größere Anschaffungen sehr wün- schenswerth erscheinen, auch Hoffnung zu dereinstiger Deckung des Kaufpreises durch die Kräfte der Gesellschaft vorhanden seyn; so kann deren Erwerb dennoch nicht anders beschlossen werden, als wenn sich hinlänglich begüterte Mitglieder zur Zahlung der Termins verbindlich machen, und die Erstattung durch die Ge-
*) Welches als naturgeschichtliches Museum am 22. November 1821 feierlich eröffnet wurde.