11. Mit der Stadt Steuerkasse bade ich aregen der Re st-Zahlungen für das am ZI.Z.45 ablaufende Steuerjahr, die am 15.2.fällig waren,gesprochen. Die Steuerkasse» bittetuuns, vorerst nichts zu zahlen, bis die Finanzverwaltung wegen der Übernahme der Grundsteuer auf unseren Antrag entschieden habe. Sie will uns dann später die Rest-Forderungen für die einzelnen Häuser un. ter Berücksichtigung aller uns für Ieil-und Ganzschaden Lü­gest an denen Stundungen der Benutzungsgebühren aufgeben.Damit werden Überzahlungen,die durch noch nicht ausgesprochene Stun düngen entstehen konnten, vermieden.

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