ZAHLUNGS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Preise sind in Reichsmark auf der Grundlage des Feingoldgehalts von '/z 790 kg berechnet und verstehen sich für Lieferung ab Haus ohne Verpackung und Fracht. Alle Ange- botesind biszurErteilung derAufträgefreibleibend.Zwischen Erteilung u. Ausführung eintretende Erhöhung der Löhne, der Materialien und der Betriebskosten gestatten entsprechende Zuschläge auf vereinbarte Preise.
2. Die Bezahlung hat spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto in verlustfreien Zahlungsmitteln zu erfolgen, entweder in bar auf unser Konto bei der Reichsbankhauptstelle
k München, auf Postscheckkonto München 2788 oder in Bank- " Schecks auf Banken, die in München eine Zahlstelle haben. FürBarzahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 vom Hundert vergütet. Nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung sonstiger Rechte Z /4 vom Hundert Zins für den Monat berechnet. Wenn nach erfolgter Annahme des Auftrags durch eingeholte Auskünfte sich eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs herausstellt, kann Sicherstellung oder Vorausbezahlung des Rechnungsbetrages verlangt werden.
3. Bei Wechseln auf Nebenplätze wird keinerlei Verbindlichkeit wegen rechtzeitiger Vorzeigung und Beibringung von Protesten übernommen.
4. Gegenseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
5. DerVersand erfolgtauf Rechnung undGefahrdes Empfängers. Kisten und Verpackung werden zum Tagespreise berechnet. Innerhalb vier Wochen frachtfrei zurückgesandte Kisten werden mit ^/z des berechneten Betrages gutgeschrieben.
6 . Für die Berechtigung der Vervielfältigung auf Grund des Gesetzes über das Urheberrecht trägt der Besteller die volle Verantwortung.
7. Gravüreplatten jeder Art sind unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Sie bleiben noch zwei Jahre nach Ablieferung der Auflage aufbewahrt und werden dann abge
schliffen. Von uns angefertigte Negative und Diapositive werden ebenfalls nicht ausgeliefert.
8 . Entwürfe und Skizzen gehen erst nach Bezahlung des Auftrages in den Besitz des Bestellers über. Eine vorherige Nachahmung und Vervielfältigung ist nicht gestattet.
9. Druckstöcke für Buchdruck, deren sofortige Verwendung für Gesamtaufträge nicht möglich ist, werden nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Insbesondere trifft dies bei Aufträgen auf Mehrfarbendruckstöcke für Postkarten usw. zu.
10. Abänderungen des Bestellers (sogenannte Autorkorrekturen) werden nach Zeit besonders berechnet, ebenso die anfallenden Postgebühren.
11. Für Lieferung voller Auflagen wird nach Möglichkeit Sorge getragen; eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 v. Hundert ist zulässig und wird zu den vereinbarten Preisen zu- bzw. abgerechnet.
12. Beanstandungen können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Sendung berücksichtigt werden.
13. Die Lagerung und Verwaltung von Vorräten erfolgen auf Rechnung u. Gefahr des Auftraggebers gegen entsprechende Lagermiete. Für Stehsatz wird als Verzinsung des Materialwertes ein entsprechender Betrag berechnet und Rechnung vierteljährlich hierfür erteilt. Die Versicherung gegen Feuer und sonstige Gefahren ist Sache des Eigentümers der eingelagerten Vorräte.
14. Betriebsstörungen in eigenem wie in fremdem Betriebe, von denen die Herstellung abhängig ist, wie Arbeiteraus- stände, Aussperrungen, Krieg, Aufruhr, Kohlen- oder Kraff- mangel,Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder sonst höhere Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise und berechtigen den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schaden- erfatz zu verlangen.
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