Abschrift.

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Kuratorium der Frankfurt a.m.,9.Dezemb.1944

Johann Wolfgabg Goethe-Universität

Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat auf meinen Bericht vom 20.|uli 194± -Nr.1556- betr. Umwandlung der Stelle einer Bibliotheksexpeaientin in die Stelle einer Bibliotheksinspektorin wie folgt entschieden:

» Bei der Umwandlung der Expedientensteile von Fräulein Neurer Ä würde es sich um deren Aufstieg aus der Laufbahn des mittleren W in die des gehobenen Dienstes handeln. Hierfür sind die' Bestim­mungen der Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten vom 28.Februar 1939 (RGB1.I S.371), § XK 25 Abs.2 massgebend. Nach diesen Bestimmungen hat das Aufrücken aus dem mittleren in den gehobenen Dienst das Bestehen der vorge­schriebenen Prüfung zur Voraussetzung. Da Fräulein Neurer die Prüfung für uen gehobenen Bibliotheksfiienst offenbar nicht abge­legt hat, kann Ihrem Antrag auf Beförderung von Fräulein Neurer zur Bibliotheksinspektorin nicht entsprochen werden.

Zu bemerken ist noch, dass die deutschen wissenschaft­lichen Bibliotheken nur über verhältnismässig wenige Beamtenstel­len des gehobenen Dienstes verfügen. Diese wenigen Stellen müssen in erster Linie den männlichen Bew erbern Vorbehalten bleiben. In Nr.37 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist daher auch be­stimmt, dass weibliche Personen nur dann zugelassen werden können, wenn geeignete männliche Bewerber nicht zur"Verfügung stehen. Eine grössere Anzahl männlicher Bewerber, die bereits längere Zeit vor aem Kriege die Fachprüfung abgelegt haben und seit Jahren im

Wehrdienst stehen,konnten aber wegen des Fehlens von freien Stel­len nicht zum Bibliotheksinspektor ernannt werden»

Ich bitte, Fräulein Neu rer hiervon in Kenntnis zu setzen.

An den Herrn Direktor der Senckenbergisehen Bibliothek

gez.: Wissen