Abschrift.
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Kuratorium der Frankfurt a.m.,9.Dezemb.1944
Johann Wolfgabg Goethe-Universität
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat auf meinen Bericht vom 20.|uli 194± -Nr.1556- betr. Umwandlung der Stelle einer Bibliotheksexpeaientin in die Stelle einer Bibliotheksinspektorin wie folgt entschieden:
» Bei der Umwandlung der Expedientensteile von Fräulein Neurer Ä würde es sich um deren Aufstieg aus der Laufbahn des mittleren W in die des gehobenen Dienstes handeln. Hierfür sind die' Bestimmungen der Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten vom 28.Februar 1939 (RGB1.I S.371), § XK 25 Abs.2 massgebend. Nach diesen Bestimmungen hat das Aufrücken aus dem mittleren in den gehobenen Dienst das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung zur Voraussetzung. Da Fräulein Neurer die Prüfung für uen gehobenen Bibliotheksfiienst offenbar nicht abgelegt hat, kann Ihrem Antrag auf Beförderung von Fräulein Neurer zur Bibliotheksinspektorin nicht entsprochen werden.
Zu bemerken ist noch, dass die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken nur über verhältnismässig wenige Beamtenstellen des gehobenen Dienstes verfügen. Diese wenigen Stellen müssen in erster Linie den männlichen Bew erbern Vorbehalten bleiben. In Nr.37 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist daher auch bestimmt, dass weibliche Personen nur dann zugelassen werden können, wenn geeignete männliche Bewerber nicht zur"Verfügung stehen. Eine grössere Anzahl männlicher Bewerber, die bereits längere Zeit vor aem Kriege die Fachprüfung abgelegt haben und seit Jahren im
• Wehrdienst stehen,•konnten aber wegen des Fehlens von freien Stellen nicht zum Bibliotheksinspektor ernannt werden»
Ich bitte, Fräulein Neu rer hiervon in Kenntnis zu setzen.
An den Herrn Direktor der Senckenbergisehen Bibliothek
gez.: Wissen