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Zrankfurt a. m.. den 6. Oktober 1942

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Qis Hrtsiwlireibeliörde

Äraubachstraße 18 . 22 , 5. Stock Fernspi-ccher 20016

PO/Sch.

Fräulein Dr. F r a n z

Leiterin der Entomologischen Abt.der Senckenbergischen Naturforsehenden Gesellschaft Frankfurt a.M.

Senckenberg Anlage 25

In einer hier zu bearbeitenden Anzeige wird von Be­

wohnern eines Hauses im Stadtteil Höchst Klage über Stiche von Taubenzecken geführt. Es handelt sich dabei um eine Wohnung, über der sich ein Taubenschlag befindet, der bis vor 2 Jahren seinem eigentlich Zweck diente. Seitdem aber sind die Tauben in einer Scheune, die etwa 12 Meter von der Wohnung entfernt ist, untergebracht.

Die Veterinär-Mediz. Untersuchungsstelle der J.G.

Farbenindustrie A.G. (Pharmazeutische und Sero-Bakteriologische Abteilung "Hoechst") hat sich zu dem vorliegenden Fall im März v.Js. wie folgt geäussert:

"In unserem Parasitologischen Laboratorium wurde ein­wandfrei festgestellt, daß es sich um die Taubenzecke,

Argas reflexus, handelt. Es ist aus dem Schrifttum bekannt, daß diese Zeckenart auch gelegentlich den Menschen befällt und beim Saugakt durch ein von ihren Speicheldrüsen ausgeschiedenes Gift nesselfieberartige Erscheinungen bei empfindlichen Personen auslösen kann."

Durch ärztliche Bescheinigung wurde auch tatsächlich

einer Bewohnerin, die angab, wiederholt von diesen Zecken gestochen worden zu sein, bestätigt, daß sie öfter an Nessel­fieber erkrankt war.

Die wiederholten Bekämpfungsmaßnahmen durch den Haus­eigentümer selbst und durch einen Schädlingsbekämpfer haben sich bis jetzt als wirkungslos herausgestellt, wahrscheinlich deshalb, weil sich die Zecken im Dachboden, der infolge seiner Beschaffenheit nicht vergast werden körnte, eingeni#stet haben und sich hinter Dachsparren usw. aufhalten.

Ich wäre deshalb für eine kostenlose Äusserung darüber

dankbar, ob die Zecken durch ein anderes Mittel als durch eine Vergasung vernichtet werden können und ob sie überhaupt, nach­dem die Tauben schon längere Zeit entfernt sind, auf die Dauer weiter auf dem Dachboden existieren können.

Von den Bewohnern wird weiter darüber geklagt, daß die Tauben, von dem benachbarten Taubenschlag kommend, sich auf das über der Wohnung befindliche Dach setzen und so wahr­scheinlich wieder Zecken in die Wohnung kommen. Kann diese

Vermutung

2000. Din. A 4 1. 39 2050/38 0t268.