Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Haiger. Als Gerichtsstand gilt lediglich das Amtsgericht Dillenburg als vereinbart. Dadurch wird unsere Befugnis, bei dem sachlich zuständigen Gericht zu klagen, nicht berührt.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

3. Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Vom Verfalltage ab werden bankmäßige Zinsen berechnet.

4. Das bahnamtliche Gewicht der Abgangsstation ist stets maßgebend.

5. Sind die Kredit Verhältnisse nicht genügend bekannt, oder erscheinen uns dieselben nicht befriedigend, so bleibt uns Vorbehalten, nachträglich andere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, resp. Vorausbezahlung zu verlangen. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur völligen Barzahlung.

6. Beanstandungen irgendwelcher Art können nur innerhalb drei Tagen nach Erhalt der Ware Berücksichtigung finden. Wir lehnen Ersatzansprüche und Verzugsstrafen für verspätete Lieferung ausdrücklich ab.

7. Mündliche und telefonische Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben schriftlich von uns bestätigt worden sind.

8. Sämtliche Schäden und Verluste während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers.

9. Betriebsstörungen, gleichviel ob solche durch Kohlenmangel, Arbeitseinstellung, Sperrung der Eisenbahnlinien oder Rohstoffmangel entstanden sind, sowie andere Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen und berechtigen uns, die übernommenen Aufträge ganz oder teilweise zu annullieren.