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Antrag ajtff 3uf6[lung von 3u[qgeharten für Lang-, Langmege- un9 ITachfarbeifer.
(Jn dreifadier Ausfertigung einjureidien; bas Drittstück erhält bet Betrieb als Unterlage zurück!)
SencJcenbergische Naturforschend#
Gesellschaft
Harne und Act des Betriebes:
\ Frankfurt ;i.M.,S^H.rsnbera«Anlaqe 25
^ Betriebsart:. Strafte: .
ür.
Rufnummer:
Zuständiges krnäbrungsamt:
An das Bewerbe
icbtsamt
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ks werben z. Zt. beschäftigt:
1. insgesamt an Arbeitern unb Arbeiterinnen ...... .
Don biefen finb bisher burrh bas Gewerbeauffiditsamt anerkannt
2. als Schwerarbeiter . . ...
3. als Schwcrstarbeitcr .........
4. als Lang-, Langwegc- »nd Nachtarbciter ......
Ziffer 2 bis 4 zusammen:
Es werben weitere Anerkennungen beantragt:
3. als Langarbcitcr*), bie regelmäßig in bet löodie minbeftens 55 Stunden — bei ftauen unb Jugendlichen mindestens 52 1 / 2 Stunden — (in beiden fällen ausschließlich der Pausen) arbeiten. (Die am Sonntag , geleistete Arbeitszeit darf nur eingerechnet werben, wenn sie einen UJerhtag mit Betriebsruhe erseht!) .
6. als Arbeiter mit lange» Anmarschwegen*), bei denen Arbeitszeit und tDeg zusammen 11 Stunden, bei verkürzter Arbeitszeit am Samstag an den übrigen lüerhtagen mindestens 12 Stunden und bei Ausfall der Arbeit am Samstag an den übrigen lüerhtagen mindestens 13 Stunden betragen. (Als weiterer Anmarschweg im Sinne der Bestimmungen gilt nur ein IDeg, zu dessen Zurücklegung auch bei Benutzung der zur Uerfügung stehenden günstigsten öffentlichen Derhehrsmittel mindestens je eine Stunde erforderlich ist. Die im Betriebe während der Arbeitsschicht gewährten Pausen dürfen höchftens mit einer Stunde eingerechnet werden. Es muß ferner in der lüoche insgesamt mindestens 48 Stunden gearbeitet werden !)
7. als Nachtarbciter*), die in einer Arbeitsschicht von Mindestens 8 Stunden mindestens 4 Stunden in der Zeit von 20 bis 6 Uhr beschäftigt werden ........
Ziffer 4 bis 1 zusammen:
Zu beachten ist noch:
a) Zulagekarten können nur Gefolgfdiaftsmitglieder erhalten, die durchschnittliche körperliche Arbeit oder unter erschwerenden Arbeitsbedingungen, z. B. unter großer Hitze, starker Kälte, erheblicher Staubentwicklung oder während der Dacht leichte körperliche Arbeit leisten.
b) Cangarbeiter, Arbeiter mit langen LDegen und llachtntbeitet dürfen unter 5, 6 oder i und in den Eisten nur einmal aufgeführt werden.
c) Schwer intb Schwerstarbeiter erhalten keine Zulagekarten als Gang-, Eangwege- oder Dachtarbeiter.
d) Personen, die Eageroerpflegung erhalten, dürfen nicht mitoufgeführt werden.
(Anmerkung: für Kriegsgefangene ist ein besonderer Antrag in dreifacher Ausfertigung nach gleichem Illuster einzureidien.)
bis
Es wird versichert, daß die vorstehenden und umseitigen Angaben wahrheitsgemäß gemacht und die Hinweise unter a) d) genau beachtet find. Jdi bin mir darüber klar, daß ich mich bei unrichtigen Angaben strafbar mache.
Jch erkläre midi damit einverstanden, daß fernmündliche Dückfragen des Gewerbeauffichtsamts durch R-6efprädie oor- genommen werden. /
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Gesellschaft
*) nähere Angaben umfeitig. ^ M Ser;c kenberg- Anlage 25 /
**) Der Antrag ist vom Betriebsführer, einem 3eidinungsbeceditigtHf3fl^MfJl!Hiyii ’doer ‘einem anderen, dem Gewerbe- ... auffichtsamt vom Betriebsführer als verantwortlich benannten Angestellten zu unterzeichnen. ,, ,
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