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Reichsstelle für industrielle Fettversorgung B e r 1 i n SW 68

Iiindenstrasse 28

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28. 4. 41

Auf Anordnung der Reichsstelle, für industrielle Fettversorgung ist die Herstellung, Lieferung, Verarveitung und Verbrauch von Lit­ten und Anstrichmitteln dem Maler-Handwerk untersagt worden.

Gemäss dieser Verfügung können jedoch nach Einholung der Geneh­migung für Laboratorien usw. (G 2) auch weiterhin die Anstrichmit­tel verwendet werden.

Die Senckenbergisehe Naturforschende Gesellschaft bittet die Reichsstelle, Ihr die Genehmigung für den Abstrich von etwa 20 gros­seren und kleineren Schranken und Regalen usw. genehmigen zu wollen. Die Senckenbergische Naturforschende Gesellsejjaft besitzt auf dem Gebiete der GeologiePaläontologie und der Zoologie grosse Sammlun­gen, die für Forschung und Lehre -vor allem in Hinblick auf die Uni­versität Frankfurt a.M.- z.T. von unersetzlichem Werte sind. Um die­ses Material luftschutzsicher unterzubringen, wurden dank der Unter­stützung der Stadt Frankfurt a.M., des Kuratoriums der Universität Frankfurt Luft schütz-Keiler und luftschutzsichere Laboratorien ge­baut, die z.jjj. bereits fertig sind, z.T. kurz vor der Vollendung stehen. Um die sichere Unterbringung und vor allem übersichtliche Ordnung zu gewährleisten, wurdet der Gesellschaft vom Reichsfor­schungsrat eine grössere Menge Holz zur Herstellung von Schranken, Regalen usw. zur Verfügung gestellt.

Diese Schranke usw. sind nunmehr z.T. fertiggestellt, oder wer»