Abtlg. Nachrichten» und Beratungsdienst
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Auflage 25
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Frankfurt a.M.,Börse
II/Dr.K! /BMü.
7.11.41
18*Dez. 1941
Betr.: Einfuhr von Hasenleim aus Frankreich.
Ira Anschluss an Ihr Schreiben vom 7.v.Mts. in obiger Ange
legenheit veranlassten wir die Verbindungsstelle Frankreich der Organisation der deutschen Wirtschaft in Paris ? sich mit den in Ihrem vorgenannten Schreiben angeführten französischen Exporteuren von Hasenleim in Verbindung zu setzen. In der Tat setzte sich die
Verbindungsstelle Frankreich mit aller, drei Firmen fernmündlich ins Benehmen und erhielt übereinstimmend die Auskunft, dass es ihnen
zur Zeit nicht möglich sei, Lieferungen ausserhalb der mit Deutschland getroffenen offiziellen Abmachungen durchzuführen. Die von Ihnen benannten Firmen sind sämtlich verpflichtet, 40% ihrer Produktion an die mit dem Einkauf beauftragte deutsche Stelle ROKGES,
33 , Champs Elysees, Paris, zu liefern, welch letztere den Versand nach Deutschland und ebenso die Verteilung vornimmt.
In Anbetracht dieses Sachverhaltes dürfte es sich empfehlen, dass Sie sich mit der zuständigen Reichsstelle in Berlin ins Benehmen setzen, um die Zuteilung von 50 kg Leim aus den französischen Lieferungen zu beantragen.
Weiterhin bemerkt die Verbindungsstelle, dass keine der drei von Ihnen bezeichneten Firmen bisher irgendeinen Auftrag von Ihnen bekommen haben will.
Die für die Einreichung des erforderlichen Antrages zuständige
Reichsstelle ist die Reichsstelle Chemie, Berlin W 35, Sia-esmund- str.5.
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