Zu e: Instandsetzungen von eigenen Bctricbsanlagen und für fremde Rechnung: Sofern zu Instandsetzungen mehr als 3 cbm Nadelschnittholz benötigt werden, ist dieses Vorhaben anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Die Einkaufsscheine sind dann nicht mittels dieses Antragvordrucks bei der Ausgabestelle, sondern im Regelfall beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen, sofern nicht ein anderer Baubedarfsträger in Frage kommt.
Zu k: Vcrpackungsmittel: Herstellung von Verpackungen jeder Art für eigene Erzeugnisse oder für fremde Rechnung, bei Bestimmung für Wehrmachtzwecke mit „W“, für Exportzwecke mit „E" kennzeichnen.
5. Zur Zeit liegen mir folgende Aufträge vor, zu deren Ausführung ich das Nadelschnittholz/Sperrholz beantrage (nur
Fertigung 4 a—c):
Liefermonat für die Fertigware (bei Fertigung auf Lager sinngemäß)
Art der auszuführenden Aufträge bzw. Arbeiten
6. Die Zahl der in der Holzverarbeitung Beschäftigten betrug bzw. beträgt:
Meister
Gesellen
Lehrlinge
Hilfsarbeiter ^
Forstwirtschaftsjahr 1941 . . .
✓
Zur Zeit.
•/ !
Ich versichere, daß
1. meine Holzlagerhaltung nicht größer ist, als zur geordneten Aufrechterhaltung meines Betriebes unbedingt erforderlich ist und daher die vorstehend unter 3. beantragte Menge meinem Holzlager nicht-entnommen wckrden kann:
2. die mir zugeteilten Nadelsthnittholz/Sperrholz-EiuKmfsscheine nur für den obengenannten Verwendungszweck zur Bearbeitung, Verarbeitung oder zum Verbrauch im eigenen Betrieb bestimmt sind, nicht dagegen für baupolizeilich genehmigungs- oder anmeldepflichtige Bauvorhaben oder zum Erwerb von Holzhalb- oder -fertigwaren:
3. für vorliegenden Verwendungszweck keine weitere Menge bei einer anderen Ausgabestelle beantragt wurde bzw. wird;
4. die mir zugeteilten Nadelschniitholz/Sperrholz-Einka-gfsstheine bzw. das dafür eingekaufte Nadelschnittholz bzw. Sperrholz
für keinen anderen Betrieb bestimmt sind und das Holz nur im eigenen Betrieb, d. h. mit eigenen Eefolgfchaftsmitgliedern bearbeitet, verakbcitet oder verbraucht wird. ~
Es ist mir bekannt, daß ich für Holzhalb- und -fertigwaren Nadelschnittholz/Sperrholz^Einkaufsscheine weder geben, noch von meinen Auftraggebern verlangen darf.
Es ist mir bekannt, daß ich mich durch Abgabe falscher bzw. unrichtiger Erklärungen sowie durch evtl. Verstöße gegen - H geltenden Bestimmungen, insbesondere die Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz und die hierzu ergangenen Näheren Anweisungen, strasbar mache. ZtzncksnKsrgKkjlS dlsturtorsLksnÜs
^ Frankfurta
. XL>rt und Datum) ^ ^ (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
(Nicht vom Antragsteller auszusiillen!)
Prüsungsvermerk:
Datum:
(Unterschrift)
Vordruck-Bestellnummer 301/42 Deutscher Holz Anzeiger. Berlin N 4
Nachdruck verboten!
cnm