Abschr i ft »

Der Reichsminister Berlin W8, den 4. August 1942

für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Z III a 1967» W

Schnellbrief»

Betrifft t Verbrauchsregelung für Spinnstoffe.

Auf Grund einer Mitteilung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete,werden die Einreichungs­fristen für die nachstehenden Zeiträume abweichend von der im Runderlaß vom 3® November 1939 II a 3067- ( RB1WEV» S. 552 ) getroffenen Regelung wie folgt fest­gesetzt. :

Die Bedarfsanmeldungen für Spinnstoffe und Spinn­stoffwaren sind mir, soweit auf Grund besonderer Anord­nungen für bestimmte Dienststellen meines Geschäftsbe­reichs die Kriegswirtschaftsstelle des Reichsforschungs­rates zuständig ist, dieser für die Zeit vom 1- Okto­ber 1942 bis 31» März 1943 bis spätestens 1« September 1942 und für die Zeit vom lo April 1^43 bis 30» S>ep- tember 1943 bis spätestens 15. Februar 1943 einzurei chen

Die Fristen sind unbedingt einzuhalten. Die Bewil­ligung später eingehender Anträge ist in Frage gestellt. Von Sonderanträgen in der Zeit vom 1. Oktober 1942 bis zum 31. Marz 1943 ist nach Möglichkeit abzusehen.

Dieser Erlaß wird nicht im MB1WEV. veröffentlicht»

An pp

Im Aufträge

gez e Dr» Brenner,

das Universitätskuratorium, Frankfurt

/ M.

versitätskuratorium Tgb.Nr. 2032

Frankfurt a«M., den 10.August 1942

Abschrift zur Kenntnis und Beachtung.

An

den Herrn Rektor der Universität, den Herrn Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät,

den Herrn Dekan der Medizinischen Fakultät, die Herren Direktoren der Institute der

Medizinischen und Naturwissenschaftlichen Fakultät ( ohne Kliniken ) die Hausverwaltung, den Herrn Universitätsbaumeister

hier