Abschr i ft »
Der Reichsminister Berlin W8, den 4. August 1942
für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Z III a 1967» W
Schnellbrief»
Betrifft t Verbrauchsregelung für Spinnstoffe.
Auf Grund einer Mitteilung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete,werden die Einreichungsfristen für die nachstehenden Zeiträume abweichend von der im Runderlaß vom 3® November 1939 II a 3067- ( RB1WEV» S. 552 ) getroffenen Regelung wie folgt festgesetzt. :
Die Bedarfsanmeldungen für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren sind mir, soweit auf Grund besonderer Anordnungen für bestimmte Dienststellen meines Geschäftsbereichs die Kriegswirtschaftsstelle des Reichsforschungsrates zuständig ist, dieser für die Zeit vom 1- Oktober 1942 bis 31» März 1943 bis spätestens 1« September 1942 und für die Zeit vom lo April 1^43 bis 30» S>ep- tember 1943 bis spätestens 15. Februar 1943 einzurei— chen„
Die Fristen sind unbedingt einzuhalten. Die Bewilligung später eingehender Anträge ist in Frage gestellt. Von Sonderanträgen in der Zeit vom 1. Oktober 1942 bis zum 31. Marz 1943 ist nach Möglichkeit abzusehen.
Dieser Erlaß wird nicht im MB1WEV. veröffentlicht»
An pp
Im Aufträge
• gez e Dr» Brenner,
das Universitätskuratorium, Frankfurt
/ M.
versitätskuratorium Tgb.Nr. 2032
Frankfurt a«M., den 10.August 1942
Abschrift zur Kenntnis und Beachtung.
An
den Herrn Rektor der Universität, den Herrn Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät,
den Herrn Dekan der Medizinischen Fakultät, die Herren Direktoren der Institute der
Medizinischen und Naturwissenschaftlichen Fakultät ( ohne Kliniken ) die Hausverwaltung, den Herrn Universitätsbaumeister
hier